Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichskanzler-Amt.
Zu beziehen durch alle Postanslalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler.
III. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 18. Juni 1875. 1“ .„Nr. 25.
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung
von Ausläudern aus dem Reichsgebiet. Seite 359.
2. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs-
Nachweisung der Einnahmen an Wechselstempelsteuer im
Deutschen Reiche für die Monate Januar bis Mai 1875
5. Heimath-Wesen Erkenntniß des Bundesamts für *
Heimathwesen 363.
Konsulat--Wesen: Ernennungen ect. 364.
3. Marine und Schiffahrt: Beginn von Seesteuermanns-. ect.
1•n Prüfungen .. 36I.
4. Zoll-und Steuer-Wesen: Kompetenzen von Steuerstellen;
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs sind
1. die unverehelichte Anna Zalesko aus Jangrot (Kreis Olkusz in Russisch-Polen), 30 Jahre
alt, nach Verbüßung einer wegen Diebstahls im wiederholten Rückfalle erkannten einjährigen
Zuchthausstrafe) durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Breslau vom
20. April d. Js.;
2. der Dienstknecht Simon Skrzidlo aus Przystan (Kreis Zolkiew in Galizien, Oesterreich),
22 Jahre alt, nach Verbüßung einer wegen Diebstahls im Rückfalle erkannten einjährigen
Zuchthausstrafe, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks- Regierung zu Oppeln vom
24. Dezember v. Js., publizirt und ausgeführt am 29. Mai d. Js.;
und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land-
streichens und Bettelns,
3. der Schmiedegeselle Franz Rochel aus Ellgot in Oesterreichisch-Schlesien, 26 Jahre alt,
durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Oppeln vom 18. Mai d. Js.;
4 der Tuchmachergeselle Eduard Hübel aus Iglau in Mähren, 49 Jahre alt, durch Beschiuß
5. des Königlich bayerischen Bezirksamts in Straubing vom 28. Mai d. Js.;
der Schlossergeselle Franz Krejicik aus Sebein (Kreis Prag in 8— 18 Jahre alt,
6. der Schuhmachergeselle Eduard Robe aus Brünn in Mähren, 20 Jahre alt,
zu 5 und 6 durch Beschluß der Königlich sächsischen Kreishauptmannschaft zu Dresden
vom 19. April d. Js.
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
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