Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichskanzler-Amt.
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Zu bezlehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations Preis für den Jahrgang Zwei Thaler.
III. Jhrgang-. Berlin, Freitag, den 2. Juli 1875. 27.
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs= Sachen- Verweisung bahn Berlin. Dresden über Elsterwerda — Fahrpost-
von Ausländern aus dem Reichsgebie Seite 373. Abkommen mit Ostindien; — Allgemeiner Postverein; —
2. Maaß= und Gewichts-Wesen: Bekannt- machung betr. die Leitung der Korrespondenz nach den Vereinigten Staaten
in den Apotheken zulässigen Waagen 374. von Amerika; — Porto für Drucksachen und Waarenproben
3. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- Oesterreich. Ungarn; — Postverkehr mit Belgien: —
münzen.. .... 375. tverkehr mit Niederland; — Werthangabe bei, Fabrpott.
4. Soll- und Steuer = Wesen: Besteuerung von Brannt- sendungen nach Belgien, Frankreich und England; — Post-
wein ect.; Kompetenzen von Steuerstellen 376. versendungs- Verleht innerhalb des Allgemeinen E
6. Marine und Schiff ahrt: Bekanntmachung, betr, die Gleich-
stellung der Seefahrzeit der jetzigen Obermatrosen mit der 7. Eisenbahn= Wesen: Iinterkommumisationts-Signale zwis-
Seefahrzeit der ehemaligen Matrosen I. oder II. Klasse der s. Passagieren und Zugpersonal ........
Kaiserlichen Marine............ Konsulat-Wesen- Ermächtigung zu Eheschließungen .
6.l Post = Wesen: Bekannt machungen.: Eröffnung der 382.
Post- Wesen Lünen Dülmen; — Eröffnung der Eisen-
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs sind
1. der russische Ueberläufer, Riemergeselle Iwan Nicolai, geboren 1846 z Kursk (Gouvernement
Kursk in Rußland), nach Verbüßung einer wegen schoren Diebstahls erkannten zwei-
jährigen Zuchthausstrafe, Burch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in
Königsberg vom 18. Juni d. Js.;
2. der Tischlergeselle Johann Tunkel (alias Dunkel) aus Bodenstadt in Mähren, 31 Jahre
alt, nach Verbüßung einer wegen schweren und einfachen Diebstahls erkannten 1¼ jährigen
Zuchthausstrafe durch Beschluß der Königlich preußischen. Bezirks-Regierung in Oppeln
vom 10. November v. Js., publizirt am 9. Juni d. Js.;
und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land-
streichens und Bettelns,
3. der Seilergeselle Wilhelm Skyba, geboren und ortsangehörig zu Sternberg (Kreis Olmütz
in Mähren), 28 Jahre alt,
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