Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

                            Central-Blatt 
                               für das 
                         Deutsche Reich. 
                          Herausgegeben 
                     Reichskanzler-Amt. 
– 
Zu bezlehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations Preis für den Jahrgang Zwei Thaler. 
  
  
  
  
III. Jhrgang-. Berlin, Freitag, den 2. Juli 1875. 27. 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs= Sachen- Verweisung bahn Berlin. Dresden über Elsterwerda — Fahrpost- 
von Ausländern aus dem Reichsgebie Seite 373. Abkommen mit Ostindien; — Allgemeiner Postverein; — 
2. Maaß= und Gewichts-Wesen: Bekannt- machung betr. die Leitung der Korrespondenz nach den Vereinigten Staaten 
in den Apotheken zulässigen Waagen 374. von Amerika; — Porto für Drucksachen und Waarenproben 
3. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- Oesterreich. Ungarn; — Postverkehr mit Belgien: — 
münzen.. .... 375. tverkehr mit Niederland; — Werthangabe bei, Fabrpott. 
4. Soll- und Steuer = Wesen: Besteuerung von Brannt- sendungen nach Belgien, Frankreich und England; — Post- 
wein ect.; Kompetenzen von Steuerstellen 376. versendungs- Verleht innerhalb des Allgemeinen E 
6. Marine und Schiff ahrt: Bekanntmachung, betr, die Gleich- 
stellung der Seefahrzeit der jetzigen Obermatrosen mit der 7. Eisenbahn= Wesen: Iinterkommumisationts-Signale zwis- 
Seefahrzeit der ehemaligen Matrosen I. oder II. Klasse der s. Passagieren und Zugpersonal ........ 
Kaiserlichen Marine............ Konsulat-Wesen- Ermächtigung zu Eheschließungen . 
6.l Post = Wesen: Bekannt machungen.: Eröffnung der 382. 
Post- Wesen Lünen Dülmen; — Eröffnung der Eisen- 
  
  
                    1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs sind 
 
 
1. der russische Ueberläufer, Riemergeselle Iwan Nicolai, geboren 1846 z Kursk (Gouvernement 
Kursk in Rußland), nach Verbüßung einer wegen schoren Diebstahls erkannten zwei- 
jährigen Zuchthausstrafe, Burch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in 
Königsberg vom 18. Juni d. Js.; 
2. der Tischlergeselle Johann Tunkel (alias Dunkel) aus Bodenstadt in Mähren, 31 Jahre 
alt, nach Verbüßung einer wegen schweren und einfachen Diebstahls erkannten 1¼ jährigen 
Zuchthausstrafe durch Beschluß der Königlich preußischen. Bezirks-Regierung in Oppeln 
vom 10. November v. Js., publizirt am 9. Juni d. Js.; 
und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land- 
streichens und Bettelns, 
 
3. der Seilergeselle Wilhelm Skyba, geboren und ortsangehörig zu Sternberg (Kreis Olmütz 
in Mähren), 28 Jahre alt, 
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