Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichskanzler-Amt.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler.
III. Jahrgang . Berlin, Freitag den 9.Juli 1875 Nr.28.
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs= Sachen: Verweisung
von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Seite 383.
2. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs-
münzen; — Nachweisung der bis Ende Juni d. Js. in
Ausführung des Gesetzes, betr. die Ausgabe von Reichs-
kassenscheinen vom 30. April 1874, stattgehabten Einziehung
von Landespapiergeld und des dafür geleisteten Ersatzs
3. Zoll- und Steuer= Wesen: Beiordnung eines Stations.
kontrolörs; — Veränderungen bei den Steuerstellen 386.
4. Justiz-Wesen: Ausführungs-Verordnung zum Gesetz über
Berlin, Freitag, den 9. Juli 1875.
die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung
vom 6. Februar 1875; Bekanntmachung hierzu. 386.
Post-Wesen: Bekanntmachungen, betr.: Eröffnung der
Eisenbahnstrecken Wolfsgefärth.Greiz und Greiz-Weischlitz;
— Eröffnung der Eisenbahn Vienenburg-Hildesheim Löhne:
— Eröffnung der Eisenbahnstrecke Görlitz-Reichenberg in
Böhmen; — Uebersicht Über die während des II. Viertel-
jahres 1875 im deutschen Reichs-Postgebiete eingerichtete
und aufgehobenen Postanstalen 425.
6. Konsulat-Wesen: Ernennung ect. ... 428.
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des 3. 39 des Strafgesetzbuchs ist
1. der russische Ueberläufer, Dienstknecht Franz Kwiczun, geboren 1852 zu Kurczienen (Gou-
vernement Kowno in Rußland), ortsangehörig zu Schaulen (das.), nach Verbüßung einer
wegen schweren Diebstahls erkannten 1½ jährigen zusthanssteaf, bar Beschluß der Königlich
preußischen Bezirks-Regierung in Königsberg vom 18. Juni d. Js.;
und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind
2. der russische Ueberläufer Julius Krzonow aus Tambow (Gouvernement Tambow in Ruß-
land), 25 Jahre alt, nach erfolgter
streichens, 065 Beschluß der König
8. Februar d. Js.;
erichtlicher Bestrafung wegen Diebstahls und Land-
ch preußischen Bezirks-Regierung in Oppeln vom
3. der Cigarren-Arbeiter Johann Reichenbach, gebürtig aus Antwerpen in Belgien, orts-
angehörig zu Brüssel (daselbst), 53 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen
Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in
Arnsberg vom 8. Juni d. Js.;
4. der Tagelöhner Jakob Swoboda aus Delmitschau (Bezirk Taus in Böhmen), geboren 1851,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreicherei und falscher Namensangabe,
durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts in Landshut vom 2. Juni d. Js.;
5. der Schlossergeselle Stephan Sailer, geboren 1850 zu Gmünd (Bezirk Spital in Kärnthen,
Oesterreich) und ortsangehörig daselbst, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land-
streicherei, durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts in Dillingen vom 22. Juni
d. Js.;
Marie Theret, geboren zu Suzannecourt bei Joinville (Departement Haut-Marne in
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