Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

                                           — 44 — 
Packetportotarif für Sendungen im Innern des Reichspostgebiets, sowie sür                                                     Sendungen nach und aus 
                                   Bayern und Württemberg: 
1. Das Porto beträgt:
 
                                                  A. für Packete: 
I. bis zum Gewicht von 5 Kllogramm: 
a) auf Entfernungen bis 10 geographische Meilen einschließlich 25 Pf. R.-M. 
b) auf alle weiteren Entfernugggen 50 „ 
II. beim Gewichte über 5 Kilogramm: 
a) für die ersten 5 Kilogramm die Sätze wie vorstehend unter I., 
b) für jedes weitere Kilogramm oder den überschießenden Theil eines Kilogramms: 
bis 10 Meilen (Zone 1) 59 Pf. R.-M. 
über 10 „ 20 „ (Zone 2) 10 " 
20 50 | 
"  
Zone 3) 20 „ 
" " " 
„ 50 „ 100 „ (Zone 4) 30„ „ 
„ 100 „ 150 „ (Zone 5 ) 40 „ „ 
„ 150 Meilen (Zone 6) 50 „ „
 
                                B. für Briefe mit Werthangabe: 
ohne Unterschied des Gewichts: 
auf Entfernungen bis 10 Meilen einschließlich    20 Pf. R-M 
auf alle weiteren Entfernugen ....... 40 Pf. R-M 
2. Die Versicherungsgebühr beträgt 5 Pfennige R.-M. für je 300 Mark oder einen Theil von 
300 Mark, mindestens jedoch 10 Pf. R.-M., und 
3. der Portozuschlag für unfrankirte Packete bis zum Gewichte von 5 Kilogramm einschlleßlich und 
für unfrankirte Briefe mit Werthangabe 10 Pf. R.-M. 
4. Für Sperrgut wird das Porto um die Hälfte erhöht. Dem erhöhten Porto tritt gegebenen Falls 
20 Pf. R.-M. 
40 „ 
 die Versicherungsgebühr und der Portozuschlag von 10 Pf. R.-M. im einfachen Betrage 
hinzu. Der Gesammtbetrag ist nöthigenfalls auf eine durch 5 theilbare Pfennigsumme nach unten 
abzurunden. Es kostet also beispielsweise ein sperriges Packet im Gewichte von 3 Kilogramm: 
in Zone 2: 
50 + 25 = 75 Pf. im Frankirungsfalle 
und 85 Pf. im Nichtfrankirungsfalle, 
in Zone 1: 
25 + 12/1/2 = .37½ Pf oder nach unten abgerundet 
35 Pf. im Frankirungsfalle 
und 45 Pf. im Nichtfrankirungsfalle.
 
           Packetportotarif für Sendungen nach und aus Oesterreich · Ungarn. 
Bei Berechnung der Beträge an Porto und bez. an Versicherungsgebühr für Briefe mit Werthangabe 
und für Packete nach und aus Oesterreich-Ungarn sind vom 1. Januar 1875 ab seitens derjenigen Post- 
anstalten, bel welchen die Thalerwährung besteht, die Beträge in die Reichsmarkwährung umzuwandeln mit der 
Maßgabe, daß die auf ¼ und ¾ Sgr. auslaufenden Beträge auf eine durch 5 theilbare Pfennigsumme nach 
oben abzurunden sind.
	        
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