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II. Signale auf und vor den Bahnhöfen:
a) Die akustischen Signale mit der Stationsglocke.
Die Abfahrt des Zuges naht, eventuell auch ! Kurzes Läuten und ein deutlich markirter Schlag.
Erlaubniß zum Einsteigen.
Einsteigen. Zwei markirte Schläge.
Abfahrt. Drei markirte Schläge.
b) Die optischen Signale am Bahnhofs-2 ß phen sind folgende:
bei Tage: D! bei Dunkelheit:
Einfahrt ist gesperrt.
. Einfahrt ist frei.
Der Telegraphenarm muß «
nach rechts wagerecht ge-
stellt sein.
Der Telegraphenarm muß
schräg rechts nach oben ge-
richtet sein (unter einem
Winkel von etwa 450).
Die Signallaterne am
Telegraphenmaste zeigt nach
Außen rothes Licht und
nach Innen (dem Bahnhof
zugekehrt) grünes Licht.
Die Signallaterne am
Telegraphenmaste zeigt nach
Außen grünes Licht und
nach Innen (dem Bahnhof
l
zugekehrt) weißes Licht.
i
In einer Entfernung von 600 0 bis 1000 Meter vor dem Bahnhofs-Abschlußtele- graphen ist auf Erfordern
der Aufsichtsbehörde ein Vorsignal in automatischer Verbindung mit dem ersteren aufzustellen. Dasselbe
soll aus einer, um eine Achse drehbaren runden Scheibe bestehen, in deren Mitte eine Laterne sich befindet.
Zeigt der Bahnhofs-Abschlußtelegraph das Signal
„Einfahrt ist gesperrt“,
so ist die senkrecht stehende volle runde Scheibe, und gei Dunkelheit die in derselben sehh Laterne mit
grünem Licht dem kommenden Zuge zugelehrt. während bei dem Signal am B
Einfahrt ist frei“
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die Scheibe horizontal liegt oder parallel zur Bahnlinie steht — die Laterne weißes Licht zeigt.
c) Die optischen Signale am Persontelegraphen werden wie folgt gegeben:
Ein zur Ein=
oder
Durchfahrt zugelassener
Zug soll halten
Der
Der Zug darf
ein-
J
bei Tage:
Rechtsseitiger Telegraphen=
arm des Perrontelegraphen
wagerecht gestellt.
Rechtsseitiger Telegraphen=
arm des Perrontelegraphen
schräg nach oben gerichtet
(unter einem Winkel von
etwa 45%
bei Dunkelheit:
Rothes Licht der Sig-
nallaterne des Personentele=
graphen.
Grünes Licht der Sig-
nallaterne des Persontele-
graphen.