Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfter Jahrgang. 1877. (5)

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                             5. Zoll= und Steuer= Wesen. 
— 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 1. v. M. beschlossen, daß die nach dem Beschlusse vom 
7. Dezember 1871 von den Hauptämtern aufzustellenden Uebersichten der gewährten Zollnachlässe (Muster 1 
der Vorschriften für die Statistik der gemeinschaftlichen Zölle und Steuern des Reichs) vom 1. Januar d. J. 
ab in Wegfall kommen. 
  
Die von Roßbrücken in Elsaß-Lothringen nach Naßweiler in Preußen führende Straße ist zur Uebergangs- 
steuerstraße erklärt und in Roßbrücken, Hauptsteueramts-Bezirk Saargemünd, eine elsaß-lothringische Uebergangs- 
steuerstelle mit der Befugniß zur Ein= und Ausgangsabfertigung von Wein und Bier, sowie in Naßweiler im 
Hauptsteueramts-Bezirke Saarbrücken eine Königlich preußische Uebergangssteuerstelle mit der Befugniß zur Ab- 
fertigung von Bier errichtet worden. 
  
  
Der Großherzoglich sächsischen Steuer-Rezeptur zu Kaltennordheim ist vom 1. April d. J. an die Befugniß 
zur Revision und Abfertigung des mit dem Anspruche auf Steuervergütung auf der Uebergangsstraße Kalten- 
nordheim = Fladungen nach Bayern ausgehenden Branntweins, sowie zur Ausstellung der Ausgangsbescheini- 
gung ertheilt worden.
	        
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