Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

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1. HSandels- und Gewerbe-Wesen. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend die Abänderung der Bestimmungen über die Prüfung der Apothekergehilfen. 
Vom 4. Februar 1879. 
Der Bundesrath hat beschlossen, den 8. 2 Absatz 1 und den 8. 3 Ziffer 2 der Bekanntmachung, betreffend 
die Prüfung der Apothekergehilfen, vom 13. November 1875 (Central-Blatt Seite 761) wie folgt, abzuändern: 
§. 2 Absatz 1. 
Die Prüfungen werden in der zweiten Hälfte der Monate März, Juni, September und Dezember 
jeden Jahres an den von dem Vorsitzenden der im §. 1 bezeichneten Aufsichtsbehörde festzusetzenden Tagen 
abgehalten. 
, 8. 3 Ziffer 2. 
2. Das von dem nächstvorgesetzten Medizinalbeamten (Kreisphysikus, Kreisarzt rc.) bestätigte Zeugniß 
des Lehrherrn über die Führung des Lehrlings, sowie darüber, daß der letztere die vorschriftsmäßige drei- 
jährige — für den Inhaber eines zum Besuche der Universität berechtigenden Zeugnisses der Reife, zwei- 
jährige — Lehrzeit zurückgelegt hat oder doch spätestens mit dem Ablauf des betreffenden Prüfungsmonats 
zurückgelegt haben wird 
Berlin, den 4. Februar 1879. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
  
5. Marine und Schiffahrt. 
  
In Altona wird am 17. d. M. mit einer Seesteuermanns= und Seeschiffer-Prüfung für große Fahrt, und 
in Flensburg am 13. März d. J. mit einer Seesteuermanns-Prüfung begonnen werden. 
  
Die vom Reichskanzler-Amt veranstaltete Ausgabe des „Nautischen Jahrbuchs oder Ephemeriden und Tafeln 
für das Jahr 1881 zur Bestimmung der Zeit, Länge und Breite zur See nach astronomischen Beobach- 
tungen“ ist im Verlage der Buchhandlung „Carl Heymann's Verlag"“ in Berlin soeben erschienen. 
Das Buch wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung zum Preise von 115 
r bEr Exemplar geliefert. Im Buchhandel ist dasselbe zum Preise von 1,500 für das Exemplar zu 
eziehen. 
Berlin, den 5. Februar 1879. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
  
13
	        
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