Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

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2. Finanz-Wesen. 
Nachweisung der Einnahmen der Post= und Telegraphen-Verwaltung, der Reichseisenbahn-Ver- 
waltung und der Einnahmen vom Spielkartenstempel für die Zeit vom Beginn des Etatsjahres 
bis zum Schlusse des Monats Januar 1879.) 
  
  
  
Einnahme vom . . Mithin i 
Einnahme in ithin im 
Bezeichnung Beginn des Etats- demselben Zeitraum Etatsjahr 1878/79. 
jahres bis zum . 
der des vorigen —+ mehr 
Schlusse des oben- Etatsjahres — weniger 
Einnahmen. genannten Monats. 7 " 9 
AC AM AM 
1. Post- und Telegraphen-Verwaltung 105 543 133 103 013 021 + 2530 112 
2. Reichseisenbahn-Verwaltung“) 30 879 870 29777 761 + 1 102 109 
3. Spielkartenstempelsteuer.)" 429 109 — + 429 109 
  
  
  
  
*) Die Nachweisungen der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie an Wechselstempelsteuer 
für denselben Zeitraum sind veröffentlicht im Central-Blatt für 1879 Seite 118 bezw. Seite 104. 
*“) Die Einnahme für das laufende Etatsjahr ist nach provisorischen Ermittelungen, diejenige des Vorjahrs nach defini- 
tiven Feststellungen angegeben. 
)Elinschließlich der Nachsteuer, welche in dem angegebenen Betrage mit 182 456 .4 enthalten ist. 
  
3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Durch Beschluß des Bundesraths vom 5. Februar d. J. sind die obersten Landesfinanzbehörden ermächtigt 
worden, die nachweislich schon vor dem 1. Januar 1879 auf Salzwerken und bei Salzhändlern vorhanden 
gewesenen Bestände von Wermuthpulver, welches zwar noch nicht nach Maßgabe der vom Bundesrath unterm 
25. März 1878“) getroffenen Bestimmungen hergestellt ist, aber von der zuständigen Steuerbehörde als 
steuerlich sichernd anerkannt wird, bis zum 1. Mai 1879 in Mengen von 1 Prozent des Gewichts des 
Salzes zur Denaturirung des letzteren zuzulassen. 
  
Die Firma Gebrüder Stierhof in München hat eine Mühlenanlage für die Herstellung von Wermuthpulver 
zur Denaturirung von Salz nach Maßgabe des Bundesrathsbeschlusses vom 25. März v. J.“) in Betrieb 
gesetzt. Zum Zwecke der steuerlichen Ueberwachung der Mühle ist eine als Steuer-Expositur des Königlichen 
Hauptzollamtes München fungirende Steuerstelle errichtet und dieselbe auch zur Ertheilung von Transport- 
scheinen über das Wermuthpulver ermächtigt worden.“) 
  
*) S. Central-Blatt 1878 Seite 223. 
"“.) Vgl. Central-Blatt S. 58 und 124. 
 
	        
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