Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880. (8)

                                           — 470 — 
Hauptamt, welches das Kredit-Certifikat ausgestellt hat, von der erfolgten Kreditabzahlung. Das Hauptamt 
vermerkt den Eingang der Benachrichtigung in dem Certifikat-Ausfertigungsregister. " 
Der nach §. 5 Ziffer 4 erforderliche Nachweis ist durch Vorlegung der mit Quittung versehenen 
Anerkenntnisse zu führen. 
                                                  §. 8. 
Wird ein auf Grund eines Kredit-Certifikats kreditirter Steuerbetrag bei der zuständigen Steuer- 
hebestelle nicht rechtzeitig eingezahlt, so hat dieselbe bis spätestens zum 1. November das Certifikat-Ausferti- 
gungsamt um Einsendung des rückständigen Betrages zu ersuchen. Das letztere sendet den geforderten Betrag 
sofort an das requirirende Amt ein und erhält von diesem das mit Ouittung versehene Kredit-Anerkenntniß. 
Das Amt, welches das Kredit-Certifikat ausgestellt hat, zieht nach erfolgter Absendung des Betrages den- 
selben nebst den entstandenen Kosten, nöthigenfalls unter Rückgriff auf die gestellte Sicherheit, von dem 
Kreditnehmer ein. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.