16 Notiz. : Gflomen.
expedirt. Der. Empfänger erbricht das Siegel. und zieht den
Brief aus dem. Couvert, welches melstens gleich in den Papierkorb
wandert. In dlesem selben Augenblick aber hat der Brief
schon ein wesentliches Stück an seiner diplomatischen und
archivalischen Vollständigkeit und Beweiskraft verloren. Die
zu- dem Briefe als integrirende Theile von sehr wesentlicher
Bedeutung gehörigen: Adresse und Siegel sind von dem
Briefe getrennt, oft auch vernichtet worden; — jedenfalls
aber die Zusammengehörigkeit derselben mit dem Briefe nicht
mehr evident und über allem Zweifel erhoben. Daß dies in
gewissen Fällen von großem Nachtheile sein kann, leuchtet eim
Der Béeamte, der Geschäftsmann, der Kaufmann im Gefühle
der Wahrheit dieses Satzes haben deshalb in ihrer offiziellen,
in ihrer Geschäftskorrespondenz durchgehends die alte und
por dem achtzehnten Jahrhundert in der Regel ganz ausschließlich
übliche Briefform adoptirt und beibehalten, derzüsolge,
ohne Anwendung eines eigenen getrennten Couvert's,
die vierte Selte des Doppelblattes des zusammengefalteten
Brlefes zur Adresse und Siegelung dient, und der Brief sonach
auch nach dem Empfange in seiner Integrität und Volle
ständigkeit und voller Beweiskraft verbleibt.
. "7
Zur Notiz.
Wir finden uns veranlaßt, die schon in Bd. XII S. 368
abgegebene Erklärung zu wiederholen, daß unsere Zeitschrift
keine likerarischen Anzelgen mehr bringt. Auch legislative
Erörterungen zur Kritik bestehender Gesetze oder-Vorbereitung
künftiger Gesetzgebung gehören nicht mehr zu
ben Aufgaben der Blätter für Rechksanwendung.
–—.
Gnomen.
Schutwelsheit hilft uns oft bei schwierlgen Belchelden;
Mltunter glückt ihr auch, ble Kappe zu verschneiden.
Beisplele dlenen, um Nachelserung zu wecken,
““ gibt es, wohl geeignet, abzuschrecken.
NSensert-Wetl-Peln Eake (äbolmh Einf
1•# 3 in bensernt Druck von Junge & Sohn. ·