Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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82)  Größere  plastische  Operationen:
Nasen-,  Lippen-,  Augenlid-,  Gaumenbildung,  einschließlich  der  Nachoperationen

30—200  4,
83)  Operation  der  Hasenschartte  20.—150  44,
84)  Ausrottung  der  Zunge  oder  eines  größeren  Theils  derselben  .  30—300  A,
85)  Entfernung  der  Mandel,  des  Zäpfchens  5—15.
86)  Entfernung  von  adenoiden  Wucherungen  im  Rachen  10—40  4,
87)  Blutige  Entfernung  von  Polvpen  und  anderen  Geschnulsien.
a.  aus  der  Nase  6—15  ,
b.  aus  dem  Nasenrachenraum  ..  ...20—60-«,
88)  Aetzungen  und  Abtragungen  d  von  **“  in  der  Nase:
a.  mit  Chemikalien.  ..  3—10  4,
b.  mit  Glühhitte  565P5P583204,
c.  im  Wiederholungsfall  *  838382823838.  2-—5  ·z4,
3—104,
89)  Ausstopfung  der  Nase:
a.  von  vorn  ......  ......2—5.-«,
b.  von  vorn  und  hinten  .......  .  ....10—20.-«,
90)Re1mgensämmtltchek3ahae....  .  ...3—8-«,
91)  a.  Ausziehen  eines  Zahnes  oder  einer  Zahnwurzel  .  1—3,

b.  beim  Ausziehen  mehrerer  Zähne  oder  Wurzeln  in  derselben  Sitzung  für
den  zweiten  und  die  folgenden  je  die  Hälfte,  jedoch  nicht  unter  1  44
92)  Anbinden  eines  losen  Zahnes  .  1—3,
93)  Für  die  Füllung  einer  Zahnhöhle  mit  plastischem  Material  ..  2—6  .A,
94)  a.  Für  die  Abtödtung  einer  Zahnpulpa,  für  die  Ueberkappung  einer  freiliegenden
  Pulpa  oder  Extraktion  einer  solchen  in  derselben  Sitzung.  2—44,
b.  für  den  zweiten  und  die  folgenden  Zähne  je  die  Hälfte.
*P*r  Für  jede  antiseptische  Behandlung  einer  Zahnhöhle  oder  eires  Wurgel=—1
  ½  4,
1#  Für  das  Abfeilenl  störender  Nänder  oder  oberflächlich  urié  Stellen:
a.  am  ersten  Zaahn  1—2  4.
b.  an  jedem  weiteren  in  derselben  Sizung  die  Hälfte.
97)  Für  die  Stillung  einer  übermäßigen  Blutung  nach  einer  Zahnoperation  2—14,

Zähne.