Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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IX. Jahrgang. 8 Berlin, Freitag, den 9. Dezember 1881. S49.
Juhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Bekannt- tärfiskus bei Pfändung des Diensteinkommens von Militär-
machung, betreffend Rinderpest Seite 445 personen berufenen Militärbehörden im Ressort der König-
2. Zoll= und Steuer-Wesen: Veränderungen im Bestande lich sächsischen Militärverwaltug 446
und in den Befugnissen von Zoll= und Steuerstellen 445 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
3. Justiz-Wesen: Nachweisung der zur Vertretung des Mili- Reichsgebieteee 448
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Bekanntmachung.
Anmtlichen Mittheilungen zufolge ist die Rinderpest in den Orten Gut und Gemeinde Alt-Lässig, sowie in
Fellhammer, Kreis Waldenburg, der preußischen Provinz Schlesien, festgestellt worden.
Die in dem Gesetze vom 7. April 1869 (Bundes-Gesetzblatt Seite 105) und in der Instruktion
vom 9. Juni 1873 (Reichs-Gesetzblatt Seite 147) vorgesehenen Sicherheits= und Tilgungsmaßregeln sind an
den infizirten, sowie an den durch die Seuche bedrohten Orten zur Ausführung gelangt.
Berlin, den 8. Dezember 1881. Der Reichskanzler.
In Vertretung: Eck.
2. Zoll= und Steuer-Wesen.
Des Königlich preußische Nebenzollamt I. zu Brokdorf im Hauptamtsbezirke Itzehoe ist mit dem 1. No-
vember d. J. aufgehoben und der Hebebezirk desselben dem Nebenzollamte I. zu Wewelsfleth überwiesen
worden. ·