Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zehnter Jahrgang. 1882. (10)

131 — 
Anlage B. 
Civilversorgungsschein. 
  
Dem (Vor= und Zuname, Charge in der Gendarmerie bezw. im Landjägerkorps oder in der Schutzmann- 
schaft) ist gegenwärtiger Civilversorgungsschein nach 
einer aktiven Militärdienstzeit von 
einer weiteren Dienstzeit in der Gendarmerie 
(bezw. im Landjägerkorps oder in der Schut- 
mannschaft) von . . 
mithinnacheinerGesammtdtenstzettvon. 
ertheilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Civildienste bei den 
Reichsbehörden, sowie den Staatsbehörden des (Name des Bundesstaats) 
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
Jahren . . . . . . Monaten 
Der Inhaber bezieht eine Pension p0odv A . . ... Pf. monatlich. 
N. N., den tenr 18 . 
(Stempel.) (Behörde, welche über den Anspruch auf den 
Alter: . .. . Jahre. Civilversorgungsschein entschieden hat.) 
(M des Civilversorgungsscheins.) 
(der Invalidenliste.) (Unterschrift des betreffenden Militärvorgesetzten.) 
  
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