Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zehnter Jahrgang. 1882. (10)

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VII. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 
1W Die Realschule zu Bützow, 
12. : Güstrow, 
3. —- -Ludwigslust, 
4. - Malchin, 
5. - -Rostock, 
6. Schwerin. 
VIII. Großherzogthum Sachsen. 
1. Das Real-Gymnasium zu Eisenach, 
2. die Realschule zu Weimar. 
IX. Herzogthum Braunschweig. 
Die Realschule I. Ordnung (Real-Gymnasium) zu 
Braunschweig. 
X. Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
1. Die Nealschule zu Meiningen, 
2. Saalfeld. 
XI. Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha. 
Die Realklassen des Gymnasiums zu Gotha. 
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XII. Fürstenthum Reuß jüngere Linie. 
Die Realschule zu Gera. 
XIII. Freie und Hansestadt Lübeck. 
Die Realschule des Catharineums zu Lübeck. 
XIV. Freie Hansestadt Bremen. 
1. Die Handelsschule zu Bremen, 
2. -Realschule zu Bremerhaven, 
3. — - -Vegesack. 
XV. Freie und Hansestadt Hamburg. 
Die Realschule des Johanneums zu Hamburg. 
XVI. Elsaß-Lothringen. 
J. Das Real- ymnasium zu Gebweiler, 
2. - -Metz (verbunden mit 
dem Lyzeum daselbst), 
3. —- - OD Schlettstadt, 
4. Straßburg i. Els. 
Geerbunden mit dem Lyzeum daselbst). 
e. Kealschulen mit mindestens neunjäktrigem Kurfus ohne obligatorischen Unterricht im Latein. 
I. Königreich Preußen. ) 
Provinz Brandenburg. 
1. Die Friedrichs-Werder'sche Gewerbeschule zu 
Berlin, 
2. Luisenstädtische Gewerbeschule daselbst. 
Provinz Schlesien. 
3. Die Gewerbeschule zu Breslau, 
4. * Brieg, 
5. = Gleiwitz. 
Provinz Sachsen. 
6. Die Gewerbeschule zu Halberstadt, 
7. -Gruericke-Schule zu Magdeburg. 
  
  
  
Provinz Schleswig-Holstein. 
8. Die Realschule zu Kiel. 
Rheinprovinz. 
9. Die Gewerbeschule zu Coblenz, 
10. Cöln, 
11. 5 Elberseld, 
12. Krefeld. 
II. Königreich Württemberg. 
1. Die Realanstalt zu Reutlingen, 
2.= - -Stuttgart, 
3. — -Ulm. 
III. Elsaß-Lothringen. 
Die Gewerbeschule zu Mülhausen im Elsaß. 
14X) Auf der Realschule zu Güstrow beginnt der Unterricht im Latein erst mit der Sekunda. 
24) Die preußischen Realschulen von neunjährigem Kursus ohne obligatorischen Unterricht im Latein werden fortan den 
Namen „Ober-Realschulen“ führen (s. Anmerkung auf S. 185). 
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