Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zehnter Jahrgang. 1882. (10)

— 196 — 
3. Maaß= und Gewichts-Wesen. 
Bekanntmachung. 
Auf Grund des 8. 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 24. Februar d. J., über das gewerbsmäßige Ver- 
kaufen und Feilhalten von Petroleum (Reichs-Gesetzbl. S. 40), werden nachstehend die Beschreibung des ge- 
mäß dieser Verordnung zur Untersuchung des Petroleums auf seine Entflammbarkeit anzuwendenden Abel'schen 
Petroleumprobers, nebst zugehörigen Zeichnungen, sodann die Gebrauchs-Anweisung für den Abelk'schen 
Petroleumprober und die Umrechnungs-Tabelle zur Ermittelung des maßgebenden Entflammungspunktes 
(5. 2 Absatz 2 a. a. O.) zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Die Veröffentlichung der näheren Bedingungen 
für eine amtliche Beglaubigung von Exemplaren des mehrerwähnten Probers bleibt vorbehalten. Inzwischen 
können einzelne Musterexemplare bei der Kaiserlichen Normal-Aichungs-Kommission besichtigt werden. Die 
letztere zs bereit, den Fabrikanten und sonstigen Interessenten auf desfallsiges Verlangen nähere Auskunft 
zu ertheilen. 
Zur Anfertigung von Probern haben sich bisher folgende Fabrikanten bereit erklärt: 
O. Ney, Berlin SW, Kochstraße 44/45; 
Nolten, Karlsruhe in Baden, Ettlingerstraße 25; 
B. Pensky, Berlin 8W, Wilhelmstraße 122; 
G. A. Schulze, Berlin 80, Schmidstraße 42; 
Warmbrunn, Quielitz & Cie., Berlin C, Rosenthalerstraße 40; 
F. A. Wolf, Berlin N, Bernauerstraße 96a. 
Ein Exemplar eines der nachstehenden Beschreibung entsprechenden Probers einschließlich der Thermo- 
meter, sowie mit Beigabe einer Füllungs-Pipette, eines Drahtstiftes zur Dochtregulirung und eines Holz- 
kastens zu Aufbewahrung und Transport des Apparats wird nach den vorliegenden Offerten von O. Ney 
für 63 „A, von B. Pensky für 60 hergestellt werden; jedoch werden sich diese Preise bei Anfertigung 
einer größeren Zahl von Apparaten noch um 6 bis 8 (JN“ niedriger stellen lassen. Der Mechaniker Nolten 
wird ein Exemplar des Apparats für 70 JK liefern. 
  
Beschreibung 
des 
in Gemäßheit der Kaiserlichen Verordnung vom 24. Februar 1882 zur Untersuchung des Petro- 
leums auf seine Entflammbarkeit anzuwendenden Abel'schen Petroleumprobers. 
–. 
Der Prober besteht aus folgenden Theilen: 
1. dem Petroleumgefäß; 
2. dem Gefäßdeckel mit Drehschieber und Zündvorrichtung; 
3. dem auf dem Deckel befestigten Triebwerk, mit Hülfe dessen die Zündvorrichtung in dem vor- 
schriftsmäßigen Zeitverlauf in Wirksamkeit tritt; 
dem Wasserbehälter (Wasserbad), in welchen das Petroleumgefäß eingehängt wird; 
dem Dreifuß mit Umhüllungsmantel und Spirituslampe zur Erwärmung bezw. Warmhaltung 
des Wasserbades; 
. dem in das Petroleumge fäß einzusenkenden Thermometer; 
. dem in den Wasserbehälter einzusenkenden Thermometer. 
0
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.