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3. Maaß= und Gewichts-Wesen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des 8. 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 24. Februar d. J., über das gewerbsmäßige Ver-
kaufen und Feilhalten von Petroleum (Reichs-Gesetzbl. S. 40), werden nachstehend die Beschreibung des ge-
mäß dieser Verordnung zur Untersuchung des Petroleums auf seine Entflammbarkeit anzuwendenden Abel'schen
Petroleumprobers, nebst zugehörigen Zeichnungen, sodann die Gebrauchs-Anweisung für den Abelk'schen
Petroleumprober und die Umrechnungs-Tabelle zur Ermittelung des maßgebenden Entflammungspunktes
(5. 2 Absatz 2 a. a. O.) zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Die Veröffentlichung der näheren Bedingungen
für eine amtliche Beglaubigung von Exemplaren des mehrerwähnten Probers bleibt vorbehalten. Inzwischen
können einzelne Musterexemplare bei der Kaiserlichen Normal-Aichungs-Kommission besichtigt werden. Die
letztere zs bereit, den Fabrikanten und sonstigen Interessenten auf desfallsiges Verlangen nähere Auskunft
zu ertheilen.
Zur Anfertigung von Probern haben sich bisher folgende Fabrikanten bereit erklärt:
O. Ney, Berlin SW, Kochstraße 44/45;
Nolten, Karlsruhe in Baden, Ettlingerstraße 25;
B. Pensky, Berlin 8W, Wilhelmstraße 122;
G. A. Schulze, Berlin 80, Schmidstraße 42;
Warmbrunn, Quielitz & Cie., Berlin C, Rosenthalerstraße 40;
F. A. Wolf, Berlin N, Bernauerstraße 96a.
Ein Exemplar eines der nachstehenden Beschreibung entsprechenden Probers einschließlich der Thermo-
meter, sowie mit Beigabe einer Füllungs-Pipette, eines Drahtstiftes zur Dochtregulirung und eines Holz-
kastens zu Aufbewahrung und Transport des Apparats wird nach den vorliegenden Offerten von O. Ney
für 63 „A, von B. Pensky für 60 hergestellt werden; jedoch werden sich diese Preise bei Anfertigung
einer größeren Zahl von Apparaten noch um 6 bis 8 (JN“ niedriger stellen lassen. Der Mechaniker Nolten
wird ein Exemplar des Apparats für 70 JK liefern.
Beschreibung
des
in Gemäßheit der Kaiserlichen Verordnung vom 24. Februar 1882 zur Untersuchung des Petro-
leums auf seine Entflammbarkeit anzuwendenden Abel'schen Petroleumprobers.
–.
Der Prober besteht aus folgenden Theilen:
1. dem Petroleumgefäß;
2. dem Gefäßdeckel mit Drehschieber und Zündvorrichtung;
3. dem auf dem Deckel befestigten Triebwerk, mit Hülfe dessen die Zündvorrichtung in dem vor-
schriftsmäßigen Zeitverlauf in Wirksamkeit tritt;
dem Wasserbehälter (Wasserbad), in welchen das Petroleumgefäß eingehängt wird;
dem Dreifuß mit Umhüllungsmantel und Spirituslampe zur Erwärmung bezw. Warmhaltung
des Wasserbades;
. dem in das Petroleumge fäß einzusenkenden Thermometer;
. dem in den Wasserbehälter einzusenkenden Thermometer.
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