Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zehnter Jahrgang. 1882. (10)

—  422  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  ·
nahme  beträgt  Bonifika-  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  tionen  auf  in  demselben)  zwischen  den
des  Etatsjahres  in=  Bleib  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  iben  des  und  5
Schlusse  des  schaftliche  "
Einnahmen.  obengenannten  Rechnung  Vorjahres  —+  mehr
onats  (Spalte  4)  —  weniger
-2—  #  ““  A  A-1.

  I  2.  l  3.  I  4.  1  5.  6  6.
Spielkartenstemppphbllll  —  —  391542  406  145—  14  603
Wechselstempelsteueun  —  —  3291  015244  648-  46  367
Stempelabgabe  für  Werthpapiere,  Schlußnoten,

Rechnungen  und  Lotterieloossea  —  —  5  261  165  —  5  261  165
Post-  und  Tele  en-Verwaltung  —  —  72  301  210  69  605  19342  696  017
Relchs  Eisenbahn=  erwaltung  —  —  22  184  900  21  877  073.——  307  827

 

 

 

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  September  1882:

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  Z„  Z„  «
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  Ist-Einnahme  in  bahisrenh  b  sce  3
der  bis  zum  Schluß  des  demselben  Zeitraum  mehr
.  obengenannten  des  Vorjahres  —  «
Einnahmen.  P,  riahre  weniger
-—  #
1.  l  2.  1  3l.  1  4.
Zölle..  ..  89  743  621  85  253  755  +  4489  866
Tabacksteeer  862  875  504  209  +  358  666
Rübenzuckersteeer  30  772  878  66  303  768  —35  530  890
Salzsteuer  ....·......  16  414  100  15  978  572  +  435528
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntweien  19  299  909  18  091  715  1208  194
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  7  356  731  7  135  105  -  221  626
Summe  164  450  114  193  267  124  —28  817  010
Spielkartenstezphbeell  43  660  41  730  —  8  070

 

 

 

 

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Bekanntmachung,
betreffend  die  Ausgabe  neuer  Reichsstempelmarken.

Auf  Grund  des  Bundesrathsbeschlusses  vom  10.  März  d.  J.  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  Seite  107)
ist  die  Herstellung  anderweiter  Marken  zur  Entrichtung  der  Reichsstempelabgabe  nach  dem  Gesetz  vom  1.  Juli
v.  J.  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  185)  diesseits  angeordnet  worden.

Die  neuen  Marken,  deren  Grundfarbe  bei  den  Marken  zu  20  Pfennig  grün,  bei  denjenigen  zu
1  Mark  rothbraun  ist,  sind  24  mm  hoch  und  30  mm  breit.  Die  innere  Fläche  der  Marken  enthält  einen