— 436 —
2. Zoll= und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 23. November d. J. folgenden Beschluß gefaßt:
I. Vom 1. Dezember 1882 ab treten an die Stelle der seitherigen Steuervergütungssätze für Roh-
taback, entrippte Blätter und fabrizirten inländischen Taback (s. 20 des Regulativs, betreffend die
Gewährung der Zoll= und Steuervergütung für Taback und Tabackfabrikate, vom 28. Mai 1881)
folgende Sätze für 100 kg netto:
1. Rohtaback:
a) unfermentirt . ......·...14,-jz
b)fermentirt....... . ...........17-·
2. entrippte Blätter 20 =
3. Fabrikate aus inländischen Blättern:
a) Schnupf= und Kautabaoacnnm 14-=
5) NauchtabaccTkkknn 13298
)Cigarren ...... 22 -
d) Cigarretten. . .. 15 —
II. Auf Schnupf-, Kau----, Rauchtaback und Cigarretten, welche in den bereits unter Kontrole stehenden
Fabriken vor dem 1. Dezember 1882 angefertigt sind, sowie auf denjenigen Schnupftaback, welcher
aus den an diesem Tage daselbst vorhandenen Halbfabrikaten hergestellt wird, finden noch die bis-
herigen Vergütungssätze Anwendung.
Der Reichsbevollmächtigte für Zölle und Steuern, Königlich preußische Geheime Finanzrath Loewe zu Karls-
ruhe ist aus Anlaß seiner Zurückberufung in den Landesdienst von seinen bisherigen Funktionen mit Ablauf
des Monats Oktober d. J. entbunden worden.
Dem Königlich preußischen Nebenzollamte I. zu Blankenese im Hauptamtsbezirke Altona ist die Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen I über vom Auslande eingehende zollfreie Gegenstände beigelegt worden.
3Z. Konsulat-Wesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Vize-Konsul Ignaz Fürth in Colon
zum Konsul daselbst zu ernennen geruht.
Das Kaiserliche Vize-Konsulat in Boulogne sur mer ist aufgehoben.
Der britische Konsul Charles Oppenheimer in Frankfurt a. M. ist zum General-Konsul daselbst ernannt,
und ihm als Amtsbezirk die preußische Provinz Hessen-Nassau, das Großherzogthum Baden und das Groß-
herzogthum Hessen zugewiesen worden.
Den Herrn John H. Broadbent ist das Exequatur als Königlich großbritannischer Konsul in Düsseldorf
für Westfalen und die Rheinprovinz Namens des Neichs ertheilt worden.