Inhaltsverzeichnis : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Unternehmens  der  Gesellschaft  bestellen,  so  sollen  der  letzteren  schon  von  Zeit
ihrer  Einsetzung  ab  alle  Befugnisse  zustehen,  welche  durch  diesen  Vertrag  der
nach  §.  2.  desselben  zu  bestellenden  Königlichen  Direktion  eingeräumt  werden,
und  für  diesen  Fall  auch  der  im  §F.  Z.  angeordnete  Verwaltungsrath  mit  den
in  diesem  Vertrage  ihm  beigelegten  Befugnissen  in  Wirksamkeit  treten.

S.  18.

Die  Uebertragung  der  gesammten  Verwaltung  und  des  Betriebes  des
Unternehmens  der  henmsbahngesellschaft  erfolgt  Seitens  der  letzteren  unwiderruflich.
  Der  Staat  hat  dagegen  jederzeit  die  Befugniß,  unter  Aufhebung
dieses  Vertrages  die  Verwaltung  an  die  Gesellschaft  zurückzugeben.

Ratibor,  den  22.  April  1857.

Ludwig  Constautin  von  Nostitz.  Ernst  Engelmann.
Joseph  Grenzberger.  Joseph  Klapper.  Otto  Lewald.
Herrmann  Rösler.

 

(Nr.  4684.)  Allerhschster  Erlaß  vom  4.  Mai  1857.,  betreffend  das  Ausscheiden  des  Kreises
Olpe  aus  dem  Bezirke  der  Handelskammer  zu  Arnsberg.

A.  den  Bericht  vom  22.  April  d.  J.  genehmige  Ich,  daß  der  Kreis  Olpe
aus  dem  Bezirke  der  Handelskammer  zu  Arnsberg  ausscheide,  und  die  letztere
in  Zukunft  nur  aus  neun  Mitgliedern  und  sechs  Stellvertretern  bestehe,  rückgchiich
  veren  Wahl  es  bei  den  Bestimmungen  Meiner  Order  vom  11.  Juni
1851.  bewendet.

Dieser  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  oöffentlichen  Kenntniß
zu  bringen.

Potsdam,  den  4.  Mai  1857.
Friedrich  Wilhelm.

v.  d.  Heydt.
An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

 

(Nr.  4685.)