Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zehnter Jahrgang. 1882. (10)

B. Deutsches Reich. 
Allgemeine Berufsstatistik vom 5. Juni 1882. 
Gewerbekarte. 
Die allgemeinen Bestimmungen über die Ausfüllung dieser Karte, insbesondere auch die Vorschriften darüber, 
für welche Gewerbebetriebe (Geschäfte) Gewerbekarten aufzustellen sind, siehe in der „Anleitung zur Ausfüllung 
der Zählformulare" (C) unter Ziffer I und IV. 
  
Die richtige und vollständige Ausfüllung dieser Gewerbekarte bescheinigt: 
(Unterschrift) 
  
  
  
Zu Zählbezirk Lit. Zählbogen Nr. — Zahl der von dem Gewerbe- 
treibenden ausgefüllten Gewerbekarten) 
  
1. Name des selbständigen Gewerbetreibenden bezw. Geschäftsleitre::::: 
Etwaige davon verschiedene Firma (oder Name des Unternehmens): 
2. Wohnung des Gewerbetreibenden: Staat: Bezirk (Kreis, Bezirksamt 2c.) 
Gemeinden Ortschaft (Wohnplatz: Straße:... Haus-Nr. 
3. Sitz des Gewerbebetriebs (Geschäfts), nur anzugeben, wenn von der Wohnung entfernt: Straße 
Haus-Nr. (falls in einer anderen Ortschaft oder Gemeinde, ist diese hier nebst Staat und Bezirk 
zu nennen) Ortschaft: Gemeinde: Staat: 
Bezirk (Kreis, Bezirksamt 2c.): 
Wenn Wohnung und Sitz des Geschäfts (Betriebsstätte) von einander entfernt sind, so ist an beiden Stellen eine 
Gewerbekarte auszufüllen, aber nur einmal vollständig. Am anderen Ort sind nur die Fragen 1 bis 7 zu beantworten, 
dagegen die Fragen 8 bis 12 zu durchstreichen, und ist hier anzugeben, wo die vollständige Ausfüllung erfolgt: Wohnung 
oder Betriebsstätte? (Das zutreffende Wort zu unterstreichen.) 
4. Genaue Angabe der Art des Gewerbes:z) 
Genügt eine allgemeine Bezeichnung nicht, um die besondere Art und Natur (Spezialität) des Gewerbes ersichtlich zu 
machen, so ist dieselbe durch Nennung der hauptsächlichen Gegenstände der Bearbeitung oder Erzeugung oder des Handels 
oder sonst näher zu ergänzen, z. B. Seidenspuler, Seidenbandweberei, Seidengarnfärberei, Baumwollzeugdruckerei, Appretur 
leinener Gewebe, Lokomotivfabrik, Nähmaschinenfabrik, Fabrik landwirthschaftlicher Maschinen, Verfertiger grober Holz- 
waaren 2c. 
  
a) Wenn Jemand mehrere Gewerbekarten ausfüllt (Anleitung zur Ausfüllung der Zählformulare (CI unter IV. 3), so ist darauf 
zu achten, daß die Angaben jeder Karte sich auf das betreffende bei Ziffer 4 genannte Gewerbe beziehen, daß auch die Fragen 
bei 9, 10 und 11 mit Beziehung auf dies Gewerbe beantwortet werden, und auf jeder Karte oben die Gesammtzahl der aus. 
gefüllten Karten eingesetzt wird. 
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