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. Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum
2S ½ Grund der Bestrafung. Ausweisung Ausweisungs.
bEmu des Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses.
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1. 2. 3. 4. . 6.
17. Johann Josef Hoff-geboren am 11. August 1844 Landstreichen und Betteln, Kaiserlicher Bezirks-Präsi-26. März d. J.
mann, Schreiner, zu Aspelt, Luxemburg, dent zu Metz,
18. Louis Christoph Brunet,geboren am 4. Dezember 1852 Landstreichen, derselbe, 2. April d. J.
Arbeiter, zu Avize, Frankreich,
19. Jakob Baier, Maurer-32 Jahre, aus Tschermna, Landstreichen und Betteln, Herselbe, desgleichen.
gehülfe, Böhmen, «
Die durch Beschluß des Königlich preußischen Regierungs-Präsidenten zu Breslau vom 11. Januar d. J. verfügte
Ausweisung des Schmiedegesellen Karl Wolff aus dem Reichsgebiet (Central-Blatt von 1883 S. 18 Z. 5) ist, nachdem sich
herausgestellt hat, daß Wolff nicht russicher, sondern preußischer Staatsangehöriger ist, zurückgenommen worden.
Der durch
S. 742 Z. 2) Ausgewiesene heißt nicht Kineller, sondern Kindler.
Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Breslau vom 18. November 1879 (Central-Blatt von 1879
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.