Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Elfter Jahrgang. 1883. (11)

Tentral-Slatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
   
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
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XI. Jahrgang. « Berlin, Freitag, den 4. Mai 1883. 18. 
Inhalt: 1. Zoll= und Steuer-Wesen: Bestellung eines 3. Heimath-Wesen: Spruchpraxis, betreffend die emct 
Stations-Kontrolörs; — Veränderungen in den Befug- liche Familieneinhdiiittt: 
nissen von Zoll- und Steuerstellen . . Seite 133 4. Konsulat-Wesen: Ermächtigungen zur Vornahme 8 
2. Justiz-Wesen: Zusammenstellung der wesentlichsten Be- Civilstands-Akten; — Exequatur-Ertheilung 143 
stimmungen der Gerichtsverfassung und des Gioilprozeßt 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
verfahrens in Rußlnd ... Reichsgebiete... ... 144 
  
  
Zoll= und Steuer-Wesen. 
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des 
Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen der Königlich preußische Steuer-Inspektor Evler zu Posen an Stelle 
des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Steuer-Inspektors Frank den Kaiserlichen Haupt- 
ämtern zu Altkirch, Münster i. E. und Mülhausen i. E. als Stations-Kontrolör mit dem Wohnsitze in 
Mülhausen i. E. vom 1. April d. IJ. ab beigeordnet worden. 
Dem Königlich preußischen Hauptsteueramte zu Görlitz ist die Ermächtigung ertheilt worden, Mineralöle 
von weniger als 790 oder von mehr als 830 Dichtigkeitsgraden unter Kontrole der Verwendung zgollfrei 
abzulassen. 
Dem Königlich preußischen Untersteueramte zu Nieder-Wüste-Giersdorf im Hauptamtsbezirke Liebau 
ist die Befugniß zur Erhebung von Uebergangsabgaben, sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Ueber- 
gangsscheinen beigelegt, die dem Nebenzollamte I. zu Ober-Wüste-Giersdorf in demselben Hauptamts- 
bezirke s. Z. ertheilte gleiche Befugniß aber zurückgezogen worden. 
  
Den nachbezeichneten Königlich preußischen Steuerstellen, nämlich dem Nebenzollamte I. zu Glückstadt im 
Hauptamtsbezirke Itzehoe, dem Untersteueramte zu Rendsburg im Hauptamtsbezirke Kiel und dem Unter- 
steueramte zu Segeberg im Hauptamtsbezirke Neustadt ist die Befugniß zur Ausfertigung von Musterpässen 
über Gegenstände des freien Verkehrs beigelegt worden. 
  
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