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2. Zoll= und Steuer-Wesen.
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des
Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Kanzlei-Hilfsarbeiter Siegle beim Königlich württembergischen
Steuer-Kollegium zu Stuttgart an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich württembergischen
Zoll-Inspektors Haecker den Königlich preußischen Hauptsteuerämtern zu Cottbus, Crossen a. O., Frank-
furt a. O., Landsberg a. W., Lübben und Meseritz als Stations-Kontrolör mit dem Wohnsitz in Frank-
furt a. O. vom 16. Mai d. J. ab beigeordnet worden.
Den Königlich preußischen Untersteuerämtern zu Barmen, Solingen und Lennep im Hauptamtsbezirke
Elberfeld und zu München-Gladbach im Hauptamtsbezirke Crefeld ist die Befugniß zur Ausfertigung von
Freipässen über Musterstücke, welche aus dem freien Verkehr des Zollvereins für inländische Handlungshäuser
oder Fabriken ausgeführt und nach gemachtem Gebrauche vom Auslande zollfrei wieder zurückgeführt werden
sollen, beigelegt worden.
Deu königlich preußischen Untersteueramte zu Homburg v. d. H. im Hauptamtsbezirke Biebrich ist die
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über die sprachgebräuchlich zu den „Kurzen Waaren“ zu
rechnenden Artikel beigelegt worden.
3. Koufulat-Wesen.
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Seine Majestãt der Kaiser haben im Namen des Reichs an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Konsuls
Kindt den Kaufmann W. Gustav Delius zum Konsul in Tepic (Mexiko) zu ernennen geruht.
Dem Kaiserlichen Konsul Jwersen in Nagasaki ist auf Grund des Reichsgesetzes vom 4. Mai 1870, S§. 1,
in Verbindung mit §. 85 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung
ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von deutschen Reichsangehörigen und Schutzgenossen vor-
zunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden.
Dem Kaufmann Georg Wilhelm Baum in Danzig ist Namens des Reichs das Exequatur als K. K. öster-
reichisch-ungarischer Konsul für die Provinz Westpreußen ertheilt worden.