Samstag, den 27. Februar 1897. 62. Jahrgang. M. 5.
Dr. J. K. Seuffert·'s
Blätter für Rechtganwendung
zunächst in Bayern.
Inhalt: Zur Jrage der Vollstreckbarkelt bayerischer Urtheile in Oesterreich. —
Mltthellungen aus der Rechtsprechung det Kqt. Bayr. Obersten
hendesger cht in München: Civilrecht; nbels icht: Elvilproceß. —
Zur Frage der Vollstreckbarkeit bayerischer Urtheile
in Oesterreich?).
Der in der österreichischen Grenzstadt Sch. domicilirende
österreichische Staatsangehörige A. verführte die
ledige großjährige bayerische Staatsangehörige B. unter
dem Versprechen, sie zu ehelichen, zum Beischlaf, welchen
er mit ihr im Bezirke des bayerischen Amtsgerichts P.
vollzog. Da A. sich anderweitig verehelichte und demgemäß
sein Heirathsversprechen nicht einlöste, erhob B.
beim bayerischen Amtsgerichte P. gegen A. unter Berufung
auf Bayr. LR. Thl. IV Cap. 16 § 6 Nr. 6
und § 32 CPO. Klage auf Zahlung einer Deflorationsentschädigung.
Die Klage wurde dem A. durch Vermittelung
seines österreichischen Domicilsgerichts Sch.
dortselbst zugestellt. A. erschien vor dem bayerischen Ge-5)
Anm. d. Red. Die Frage der Vollstreckbarkeit der Urtheile
deutscher Gerichte in Oesterreich-Ungarn oder vielmehr die
Nothwendigkeit endlicher Regelung der einschlägigen Verhältnisse
im Wege eines Staatsvertrags des Deutschen Reichs zu jenem befreundeten
Nachbarreiche ist erst jüngst wieder auch in der Tagespresse
besprochen worden. Um so willkommener dürfte obiger
Beitrag dazu sein.
Neue Folge. Band XLII.