Full text : Blätter für Rechtsawendung. LXII. Band. (62)

Samstag,  den  27.  Februar  1897.  62.  Jahrgang.  M.  5.
Dr.  J.  K.  Seuffert·'s

Blätter  für  Rechtganwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  Zur  Jrage  der  Vollstreckbarkelt  bayerischer  Urtheile  in  Oesterreich.  —

Mltthellungen  aus  der  Rechtsprechung  det  Kqt.  Bayr.  Obersten
hendesger  cht  in  München:  Civilrecht;  nbels  icht:  Elvilproceß.  —

Zur  Frage  der  Vollstreckbarkeit  bayerischer  Urtheile
  in  Oesterreich?).

Der  in  der  österreichischen  Grenzstadt  Sch.  domicilirende
  österreichische  Staatsangehörige  A.  verführte  die
ledige  großjährige  bayerische  Staatsangehörige  B.  unter
dem  Versprechen,  sie  zu  ehelichen,  zum  Beischlaf,  welchen
er  mit  ihr  im  Bezirke  des  bayerischen  Amtsgerichts  P.
vollzog.  Da  A.  sich  anderweitig  verehelichte  und  demgemäß
  sein  Heirathsversprechen  nicht  einlöste,  erhob  B.
beim  bayerischen  Amtsgerichte  P.  gegen  A.  unter  Berufung
  auf  Bayr.  LR.  Thl.  IV  Cap.  16  §  6  Nr.  6
und  §  32  CPO.  Klage  auf  Zahlung  einer  Deflorationsentschädigung.
  Die  Klage  wurde  dem  A.  durch  Vermittelung
  seines  österreichischen  Domicilsgerichts  Sch.
dortselbst  zugestellt.  A.  erschien  vor  dem  bayerischen  Ge-5)

  Anm.  d.  Red.  Die  Frage  der  Vollstreckbarkeit  der  Urtheile
  deutscher  Gerichte  in  Oesterreich-Ungarn  oder  vielmehr  die
Nothwendigkeit  endlicher  Regelung  der  einschlägigen  Verhältnisse
im  Wege  eines  Staatsvertrags  des  Deutschen  Reichs  zu  jenem  befreundeten
  Nachbarreiche  ist  erst  jüngst  wieder  auch  in  der  Tagespresse
  besprochen  worden.  Um  so  willkommener  dürfte  obiger
Beitrag  dazu  sein.

Neue  Folge.  Band  XLII.