Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1905. (54)

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mit  dem  als  Schrumpfniere  bezeichucten  schweren  Nierenleiden  und  mit  der  Gicht  in
einem  ursächlichen  Zusammenhange.  —  Bei  bleikranken  Frauen  sind  Fehl=  oder  Totgeburten
  häufig.  Lebend  zur  Welt  gebrachte  Kinder  können  infolge  von  Bleisicchtum
  einer  erhöhten  Sterblichkeit  in  den  ersten  Jahren  unterliegen.  Von  bleikranken
Frauen  an  der  Brust  genährte  Kinder  werden  mittels  der  Milch  vergiftet.

Abgesehen  von  den  schweren,  mit  Gehirnerscheinungen  einhergehenden  Fällen,
welche  nicht  selten  tötlich  verlaufen,  pflegen  die  Bleivergistungen  meist  zu  heilen,
wenn  die  Kranken  sich  der  weiteren  schädigenden  Einwirkung  des  Bleies  entziehen
können.  Die  Heilung  tritt  nach  mehreren  Wochen  oder  in  schweren  Fällen  auch  erst
nach  Monaten  ein.

Verhütung  der  Bleierkrankung.

Die  weit  verbreitete  Annahme,  daß  der  regelmäßige  Gebrauch  gewisser  Arzneien
  (Jodkalium,  Glaubersalz  u.  a.)  oder  Milchtrinken  ausreichende  Mintel  zur
Vorbengung  der  Bleivergiftung  sind,  ist  nicht  zutreffend.  Dagegen  ist  einer  kräftigen
und  feltreichen  Ernährung  und  insofern  auch  dem  Milchtrinken  ein  gewisser  Wert
beizulegen.

Den  wirksamsten  Schutz  vor  Bleierkrankungen  verleihen  Sauberkeit  und
Mäßigkeit.  Personen,  welche,  ohne  gerade  zu  den  Trinkern  zu  gehören,  geistige
Getränke  in  reichlichen  Mengen  zu  sich  zu  nehmen  pflegen,  sind  der  Bleivergistungsgefahr
  in  höherem  Maße  ausgesetzt  als  Enthaltsamere.  Branntwein  sollte,  namentlich
  während  der  Arbeitszeit,  nicht  genossen  werden.  In  bezug  auf  die  Sauberkeit
müssen  die  mit  Bleifarben  in  Verührung  tommenden  Personen  ganz  besonders  peinlich
  sein  und  dabei  vornehmlich  folgendes  beachten
Hände  und  Arbeilskleider  sind  bei  der  Arbeit  tunlichst  vor  Verunreinigungen
  mit  Vleifarben  zu  hüten.  Es  empfiehlt  sich,  die  Nägel  stets
möhlst  kurz  geicheiten  zu  halten.

a  Verunreinigungen  der  Hände  mit  Bleifarben  nicht  gänzlich  zu
vermeiden  sein  werden,  ist  das  Rauchen,  Schnupfen  und  Kauen  von
Tabak  während  der  Arbeit  zu  unterlassen.

Die  Arbeiter  dürfen  erst  dann  Speisen  und  Getränke  zu  sich  nehmen
oder  die  Arbeitsstätte  verlassen,  nachdem  sie  zuvor  die  Arbeitekleider
abgelegt  und  die  Hände  mit  Seife,  womöglich  mit  Bimstein=  oder
Marmorseife,  gründlich  gewaschen  haben.  Einer  gleichen  Reinigung
bedürfen  das  Gesicht  und  besonders  der  Bart,  wenn  sie  während  der
Arbeit  beschmutzt  worden  sind.  Läßt  sich  das  Trinken  während  der
Arbeit  ansnahmsweise  nicht  vermeiden,  so  sollen  die  Ränder  der  Trinkgefätße
  nicht  mit  den  Händen  berührt  werden
Die  Arbeitskleider  sind  bei  denjenigen  7  für  welche  es  von  dem
Arbeitgeber  vorgeschrieben  ist,  zu  benutzen.

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