Volltext : Meyers Fach-Lexika; Lexikon der deutschen Geschichte.

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Nummer  Zollsatz

des  deutschen  »  für  1  Doppelat
  Benennung  der  Gegenstände  zentner

arifs  Mark

 

 

Fußbodenteppiche,  im  Stücke  als  Meterware  eingehend  oder  abgepaßt
(ohne  Näharbeit),  aus  losen,  gedrehten  oder  versponnenen  Jute-,
Manilahanf-,  Agave-,  Ananas=  oder  Kokosfasern,  auch  gemischt  mit
anderen  pflanzlichen  Spinnstoffen  oder  Gespinsten  oder  mit  Rindvieh-,
Hirsch-,  Hunde-,  Schweine=  oder  ähnlichen  groben  Tierhaaren  oder
Gespinsten  daraus,  soweit  sie  nicht  unter  Nr.  427  des  allgemeinen
Tarifs  fallen:

487  gewebt:
gefärbt,  bedruckt,  bunt  gewebt,  gemustert.  24

andere;  auch  Decken  aus  geteertem  Tauwerk,  geteerte  Fußbodenteppiche
  .  .......  .  .  .  .  ..  12

Anmerkung.  Velour-Fußbodenteppiche  aus  Jute  sowie  Fußbodenteppiche
  aus  Jutechenille,  auch  mit  Kette  aus  Gespinsten  von
Baumwolle,  sind  von  der  Behandlung  als  Fußbodenteppiche  der
Nr.  487  auch  dann  nicht  ausgeschlossen,  wenn  sie  doppelseitig  gewebt
sind  oder  eine  größere  oder  geringere  Biegsamkeit  aufweisen.

(488/9)  Taschentücher  aus  Leinengarn,  im  Stück  als  Meterware  eingehend
  oder  abgepaßt,  ungemustert  oder  gemustert,  auch  mit  ungefärbten
  oder  gefärbten  baumwollenen  Fäden  in  den  Kanten  oder
Borden  ohne  Rücksicht  auf  die  Anordnung  oder  Anzahl  dieser  Fäden:

488  roh:

in  der  Kette  und  dem  Schuß  zusammen  auf  2  Zentimeter  im  Geviert:
bis  120  Fäden  .  .  ..  «  45
mit  mehr  als  120  Fäden  ..  ..  .  .  ....  ..........  ..  .  ...  70

489  gebleicht,  gefärbt,  bedruckt,  bunt  gewebt:
in  der  Kette  und  dem  Schuß  zusammen  auf  2  Zentimeter  im  Geviert:

bis  120  Fäden  .  ..  75
mit  mehr  als  120  Fäden  ..  120