Inhaltsverzeichnis : Spittler’s sämmtliche Werke. Sechster Band. (6)

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und  unverbrüchlich  zu  halten,  vor  Uns  unsere  Erben  und
Nachkommen,  In  bester  und  bestaͤndiger  Form  gnediglich
versprochen  und  zugesagt,  thun  auch  dasselb  gegenwaͤrtig  In
und  mit  Kraft  dieses  Brieffes;  Ersilich  sollen  und  wollen
wir  die  von  Hannover  und  ihre  nachkommen  bey  der  Religion
  Evangelscher  Lehre  der  Augspurgischen
Contession  Veiwandten  deren  Glauben,  Kirchen-Gebräuchen
  und  Ceremonien,  wie  fie  dieselben
bis  daher  in  Ihren  Kirchen  Chrifstlich  herpracht,
gnediglich  bleiben  und  sie  hierinnen  gewehren
lassen,  wie  sie  das  vor  Gott  dem  Allmächtigen
mit  guten  Gewissen  werden  zu  verantworten
haben;  Wir  wollen  und  sollen  sie  auch  bey  Ihren  habenden
  Fürstlichen  Privilegien  und  Freyheiten  unbetrübt
  pleiben  laßen,  und  soll  Ihnen  durch  diese  Ihre
gethane  underthenige  freiwillige  Verehrung  der  Sechstausend
goltgulden  an  berürten  Ihren  habenden  Privilegien
Immunitaeten  Frey  und  Gerechtigkeiten  alten
und  neuen  Vertregen,  was  sie  daran  von  alters
wol  herpracht  und  erseßen,  nichts  benommen  abgebrochen
  noch  enttzogen  sein,  Sondern  wollen  Ihnen  dieselbigen
  all  und  einen  jeden  insonderheit  in  allen  ihren  Punkten
und  articuln  Fürsilich  halten,  und  darneben  auch  alles,  abschaffen
  und  hinwegthun,  so  Ihnen  an  Ihrer  Stettischen
Nahrung  zuwider  seyn  mag,  es  sey  das  Bierbrauen  und  andere
  Handthierung  und  Handwerk,  so  bisher  vff  Ddrffern  und
andern  Oertern  unsers  Fürstenthums  öffentlich  und  heimlich
den  Stetten  zu  Abbruch  getrieben  worden,  und  von  alters
nicht  herbracht.  Wir  sollen  und  wollen  auch  dero  von
Hannover  Haabe  und  Gueter,  Pächter,  Rente
und  Kornzinse,  in  unseren  Gerichte  und  Für-