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und unverbrüchlich zu halten, vor Uns unsere Erben und
Nachkommen, In bester und bestaͤndiger Form gnediglich
versprochen und zugesagt, thun auch dasselb gegenwaͤrtig In
und mit Kraft dieses Brieffes; Ersilich sollen und wollen
wir die von Hannover und ihre nachkommen bey der Religion
Evangelscher Lehre der Augspurgischen
Contession Veiwandten deren Glauben, Kirchen-Gebräuchen
und Ceremonien, wie fie dieselben
bis daher in Ihren Kirchen Chrifstlich herpracht,
gnediglich bleiben und sie hierinnen gewehren
lassen, wie sie das vor Gott dem Allmächtigen
mit guten Gewissen werden zu verantworten
haben; Wir wollen und sollen sie auch bey Ihren habenden
Fürstlichen Privilegien und Freyheiten unbetrübt
pleiben laßen, und soll Ihnen durch diese Ihre
gethane underthenige freiwillige Verehrung der Sechstausend
goltgulden an berürten Ihren habenden Privilegien
Immunitaeten Frey und Gerechtigkeiten alten
und neuen Vertregen, was sie daran von alters
wol herpracht und erseßen, nichts benommen abgebrochen
noch enttzogen sein, Sondern wollen Ihnen dieselbigen
all und einen jeden insonderheit in allen ihren Punkten
und articuln Fürsilich halten, und darneben auch alles, abschaffen
und hinwegthun, so Ihnen an Ihrer Stettischen
Nahrung zuwider seyn mag, es sey das Bierbrauen und andere
Handthierung und Handwerk, so bisher vff Ddrffern und
andern Oertern unsers Fürstenthums öffentlich und heimlich
den Stetten zu Abbruch getrieben worden, und von alters
nicht herbracht. Wir sollen und wollen auch dero von
Hannover Haabe und Gueter, Pächter, Rente
und Kornzinse, in unseren Gerichte und Für-