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16. Schließlich werden die betheiligten Betriebsunternehmer noch besonders darauf aufmerksam ge—
macht, daß, wenn sie die vorgeschriebene Anmeldung nicht bis zum 1. September 1884 erstatten, sie hierzu
durch Geldstrafen im Betrage bis zu einhundert Mark angehalten werden können.
Tormular für die Anmeldung.
Stat Kreis (Amtitit
Regierungsbezr ... Gemeinde-(Guts-) Bezrrk.
Anmeldung
auf Grund des §. 11 des Unfallversicherungsgesetzes.
Name Zahl
des Gegenstand Art der durhschnitllsh be. Q„
unternehmers des des emerkungen.
i schäftigten ver sicherungs-
i · su-
(Firma). Betriebes.“) Betriebes.“) allchtigen Pasenen.
(Unterschrift des zur Anmeldung Verpflichteten.)
7) Z. B. Baumwoll= Spinnerei, „Weberei, „Färberei, „Appretur, Holzsägemühle, Getreidemühle, Oelmühle.
Bei mehreren Betriebszweigen ist der Hauptbetrieb zu unterstreichen.
**) Z. B. Handbetrieb, Betrieb mit Dampf., Wind-, Wasserkraft, Gasmotor 2c.
6. Polizei-Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum
. –— Grund des
# der Bestrafung. Auswetsung Ausweisungs-
7 des Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses.
1. 2. l 3. 4. z. 6.
a. Auf Grund des 8. 39 des Straffgesetzbuchs:
1. Franziska Frey, un-sgeboren am 21. Mai 1833 zu Matz.zwei schwere Diebstähle Königlich preußischer Re-23. Juni d. J.
verehelichte, dorf, Bezirk Jägerndorf, Oesterreichisch! im Rückfall (5 Jahre gierungs= Präsident zu
Schlesien, ebendaselbst ortsangehörig, Zuchthaus laut Er.]Breslau,
wlegt wohnhaft in Leißnitz, Regierungs. kenntniß vom 20.
ezirk Oppeln, Juni 1879),