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Die Befugnisse des Aichamtes zu Löbau && sind außerdem auf die Ermittelung und Beglaubigung
.
der Tara von Fässern und die Befugnisse des Aichamtes zu Freiberg c sind auf die Ermittelung und
Beglaubigung des Inhalts von Fässern ausgedehnt worden.
Zu Leisnig ist ein Aichamt errichtet, welches das Stempelzeichen a führt und zur Aichung und
Stempelung von Längenmaaßen, Hohlmaaßen, Gewichten und Waagen befugt ist.
12. Aufsichtsbezirk 13.
Zu Pfungstadt ist eine von dem Aichamte zu Darmstadt (vergl. Central-Blatt 1877, Seite 593)
ressortirende Abfertigungsstelle errichtet, welche das Stempelzeichen . führt und zur Ermittelung und Be-
glaubigung des Inhalts von Fässern befugt ist.
Die Befugnisse der Abfertigungsstellen zu Wimpfen a. B. a und zu Büdesheim v (vergl.
Central- Vlatt 1877, Seite 593 und 595) sind auf die Aichung und Stempelung von Herbstgefäßen aus-
gedehnt worden.
Zu Wörrstadt ist eine von dem Aichamte zu Alzei (rergl. Central-Blatt 1877, Seite 595) ressor-
tirende Abfertigungsstelle errichtet, welche das Stempelzeichen " führt und zur Ermittelung und Be-
glaubigung des Inhalts von Fässern befugt ist.
13. Aussichtsbezirk 15.
Zu Apolda (Großherzogthum Sachsen-Weimar) ist ein Aichamt errichtet, welches das Stempelzeichen
□#ri“ führt und zur Aichung und Stempelung von Längenmaaßen, Hohlmaaßen, Gewichten und Waagen,
sowie zur Ermittelung und Beglaubigung des Inhalts und der Tara von Fässern befugt ist.
14. Aussichtsbezirk 21.
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Dem Aichamte zu Neckarau (vergl. Central-Blatt 1881, Seite 174) ist die Befugniß zur
Ermittelung und Beglaubigung des Inhalts von Fässern ertheilt, dagegen die Befugniß zur Aichung und
Stempelung von Gewichten entzogen worden.
15. Aussichtsbezirk 22.
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Das Ailchamt zu Dettingen (vergl. Central-Blatt 1877, Seite 615) ist eingegangen.
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16. Aussichtsbezirk 23.
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Die früher dem Aichamte zu Straßburg #t (vergl. Central-Blatt 1877, Seite 616) ertheilten
Besugnisse zur Aichung und Stempelung von Präzisionslängenmaaßen, Präzisionsgewichten, Goldmünzgewichten,
Präzisionswaagen, Alkoholometern und Thermometern sind der Aussichtsbehörde vorbehalten.
Die Befugnisse der Aichämter zu Colmar * Mülhausen gus. Metz 2 und Diedenhofen ##-
(vergl. Central-Blatt 1877, Seite 616) sind auf die Ermittelung und Beglaubigung der Tara von Fässern
ausgedehnt worden.