Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

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Die Befugnisse des Aichamtes zu Löbau && sind außerdem auf die Ermittelung und Beglaubigung 
. 
der Tara von Fässern und die Befugnisse des Aichamtes zu Freiberg c sind auf die Ermittelung und 
Beglaubigung des Inhalts von Fässern ausgedehnt worden. 
Zu Leisnig ist ein Aichamt errichtet, welches das Stempelzeichen a führt und zur Aichung und 
Stempelung von Längenmaaßen, Hohlmaaßen, Gewichten und Waagen befugt ist. 
12. Aufsichtsbezirk 13. 
Zu Pfungstadt ist eine von dem Aichamte zu Darmstadt (vergl. Central-Blatt 1877, Seite 593) 
ressortirende Abfertigungsstelle errichtet, welche das Stempelzeichen . führt und zur Ermittelung und Be- 
glaubigung des Inhalts von Fässern befugt ist. 
Die Befugnisse der Abfertigungsstellen zu Wimpfen a. B. a und zu Büdesheim v (vergl. 
Central- Vlatt 1877, Seite 593 und 595) sind auf die Aichung und Stempelung von Herbstgefäßen aus- 
gedehnt worden. 
Zu Wörrstadt ist eine von dem Aichamte zu Alzei (rergl. Central-Blatt 1877, Seite 595) ressor- 
tirende Abfertigungsstelle errichtet, welche das Stempelzeichen " führt und zur Ermittelung und Be- 
glaubigung des Inhalts von Fässern befugt ist. 
13. Aussichtsbezirk 15. 
Zu Apolda (Großherzogthum Sachsen-Weimar) ist ein Aichamt errichtet, welches das Stempelzeichen 
□#ri“ führt und zur Aichung und Stempelung von Längenmaaßen, Hohlmaaßen, Gewichten und Waagen, 
sowie zur Ermittelung und Beglaubigung des Inhalts und der Tara von Fässern befugt ist. 
14. Aussichtsbezirk 21. 
21 
Dem Aichamte zu Neckarau (vergl. Central-Blatt 1881, Seite 174) ist die Befugniß zur 
Ermittelung und Beglaubigung des Inhalts von Fässern ertheilt, dagegen die Befugniß zur Aichung und 
Stempelung von Gewichten entzogen worden. 
15. Aussichtsbezirk 22. 
22 
Das Ailchamt zu Dettingen (vergl. Central-Blatt 1877, Seite 615) ist eingegangen. 
12f 
16. Aussichtsbezirk 23. 
23 
Die früher dem Aichamte zu Straßburg #t (vergl. Central-Blatt 1877, Seite 616) ertheilten 
Besugnisse zur Aichung und Stempelung von Präzisionslängenmaaßen, Präzisionsgewichten, Goldmünzgewichten, 
Präzisionswaagen, Alkoholometern und Thermometern sind der Aussichtsbehörde vorbehalten. 
Die Befugnisse der Aichämter zu Colmar * Mülhausen gus. Metz 2 und Diedenhofen ##- 
(vergl. Central-Blatt 1877, Seite 616) sind auf die Ermittelung und Beglaubigung der Tara von Fässern 
ausgedehnt worden.
	        
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