.. inweisun
Lau- Waarenverzeichniß da zu Tarasatz
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten-
. i es togewichts).
Nr Einfuhr gollarifs des Brut og wichts)
1. 2. 3. 4. 9695.
Noch:
(224.) Vorstehend und anderweit 51 mern begriffene Rinden, auch gemahlen
nicht genannte rohe oder sonst zerkleinert; Zimmtwurzel;
Erzeugnisse zum Ge- Zittwerwurzel, getr., sowie sonstige nicht
werbe= oder Medizinal- unter anderen Nummern begriffene ge-
gebrauch, mit Aus- trocknete, auch gedarrte, gebrannte, ge-
nahme der rohen mahlene oder sonst zerkleinerte Wurzeln.
Färbe= und Gerbe- — Rohe Färbe= und Gerbematerialien
materialien. · fallen unter Nr. 226.
225. JVorstehend und anderweit 5i Von Apothekerwaaren gehören insbe-
nicht genannte Fabri-
kate und Präparate der
chemischen Industrie
und Pharmazie.
sondere hierher: Arzeneien; Blei-, eng-
lisches und anderes pharmazeutisches
Pflaster mit Einschluß von aufgestrichenem
Heftpflaster; Brust= und Kräuterthee;
Cigarretten, lediglich mit indischem Hanf
gefüllt (Asthmacigarretten); Gelatinekap-
seln, gefüllte (mit Cubebenextrakt, Ricinus-
öl, Leberthran 2c.), zum Medizinalgebrauch;
Harlemeröl; Haut= und Zahnpulver, mit
Ausnahme des parfümirten und des durch
seine Umschließung als kosmetisches Mittel
sich darstellenden (Nr. 782); Karthäuser-
pulver (Kermes, mineralischer); Kräuter-
taback (Pulver aus getrockneten Kräutern),
nicht mit Taback gemischt; Kropfpulver
(Roßpulver); Oblaten (Mundlack) aus
Teig; Pastillen, ausschließlich zu Gesund-
heitszwecken, aber ohne Zusatz von Honig,
Zucker u. dergl.; Pillen und Pulver zum
Medizinalgebrauch; Opodeldoc und andere
Salben, mit Ausschluß der parfümirten
und der durch ihre Umschließungen als
kosmetische Mittel sich darstellenden
(Nr. 782); Schwefelbalsam (oleum lini
sulphuratum); Tinkturen, mit Ausschluß
der alkohol= oder ätherhaltigen (Nr. 76),
der parfümirten und der durch ihre Um-
schließung als kosmetische Mittel sich dar-
stellenden (Nr. 782); überhaupt alle zum
Gebrauch fertigen, zusammengesetzten oder
faconnirten Medizinen, wie sie aus der
Hand des Apothekers in die des Konsu=
menten gelangen, sofern sie nicht ander-
weit genannt sind.
18 Fss. u. Kst.
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