Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

  
  
  
  
  
  
  
  
.. inweisun 
Lau- Waarenverjzeichniß dirn su 8 Tarasatz 
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten 
. Ein . es ichts). 
Nr fuhr golliarifs des Bruttogewichts) 
1. 2. 3. 4. 5. 
261.pielzeug aus Eisenguß. Ge3a Musikalische Instrumente, welche als Kinder- 
spielzeug dienen, sind unter Nr. 453 
nachzuweisen. 
262. Feine Eisenwaaren aus 6e 39 Hierher gehören: Eisenwaaren aus schmied- 
schmiedbarem Eisen, barem Eisen aller Art, polirt, lackirt, 
mit Ausschluß der unter vernirt, vernickelt, damascirt oder guil- 
Nr. 263 und 264 ge- lochirt; Messer und Scheeren, feine; eiserne 
nannten, polirt, lackirt Strick= und Häckelnadeln, Stecknadeln, 
2c. Steppnadeln für Tapezierer, Sattler, 
Segelmacher 2c., dergleichen Pack-, Radir-, 
Haar= und Schnürnadeln; polirte, lackirte, 
vernirte Nägel; auch alle eisernen Nägel 
mit Steingut-, Porzellan-, Messing-, Glas- 
2c. Köpfen; Schwertfegerarbeit u. s. w.; 
alle Waaren aus schmiedbarem Eisen in 
Verbindung mit anderen Materialien, so- 
weit sie nicht unter Tarifnummer 6e 16°, 
6e 2, 6e 3 F oder 20 fallen; Eisen= und 
Stahldraht, mit Papier überzogen (Pa- 
pierdraht). — Spielzeug aus schmiedbarem13 Fff. u. Kst. 
Eisen ist unter Nr. 264 nachzuweisen! 6 Kb. 
263. Patentachsen. Sag-e....................... 4Vlls 
264.Spielzeugausfchmied-6035....................... 
barem Eisen. 
265.Gewehre für Kriegszwecke Ge ................ ..... 
266. Jagd= uud Luxusgewehre, 6e Auch Windbüchsen gehören hierher 
267.ähnadeln. 6e3y Kuch dergleichen mit vergoldeten Oesen. — 
Nähnadeln zu Nähmaschinen sind unter 
Nr. 463 nachzuweisen. 
268. Schreibfedern aus Stahll Ge3y Juch mit vergoldeten Spitzen, ingleichen noch 
oder anderen unedlen nicht völlig fertig gearbeitete. 
Metallen. 
269. Uhrfournituren und UhreGeF SHierher gehören auch elektrische und andere 
  
  
werke aus unedlen 
Metallen. 
  
  
Uhrzeigerwerke. — Uhrwerke zu Thurm- 
uhren werden unter Nr. 256, Uhrfour- 
nituren und Uhrwerke, ganz oder theil- 
weise aus edlen Metallen oder aus un- 
edlen, echt vergoldeten oder versilberten 
oder mit Gold oder Silber belegten Me- 
tallen unter Nr. 518 bezw. 519 nachge- 
wiesen. 
  
 
	        
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