.. inweisun
Lau- Waarenverzeichniß den 6 g Tarasatz
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
Nr. Einfuhr. es es ichts).
fuhr Zollarifs des Bruttogewichts)
1. 2. 3. 4. 5.
Stroh; Stroh-Ab- Orangen-, Pomeranzen= und Rosmarin-
schnitte und -Aehren blüthen, Rosmarinkraut und Rosenblätter,
zu Putzarbeiten. frisch, getrocknet oder eingesalzen; natür-
liche und gefärbte Stroh-Abschnitte und
Aehren zu Putzarbeiten.
+ 336. Bucheckern (Buchkerne). 9 4 Serl
2
1337.Cichorien, frische und ge- 98g Gebrannte oder gemahlene Cichorien sind2 Fss.
trocknete (gedarrte). unter Nr. 658 nachzuweisen. 2 Sck.
1338.Eicheln. 98g Frische und gedarrte, auch geschälte ..
1339.Erdnüsse und frische Erd- 98 Erdnüsse oder Erdpistazien sind die Wurzel-
mandeln. knollen von arachis hypogaea, Erd-4 Bll.
mandeln die Wurzelknollen von perus Sck.
esculentus. — Getrocknete Erdmandeln
fallen unter Nr. 663. D.
1 340. Futtergewächse und Fut- 98 Hierher gehören: Gras, frischer Klee und —
terkräuter, frisch oder sonstiges Grünfutter; Futterrüben und
getrocknet, nicht ander- Rübenabfälle; Heu, Kleeheu 2c. —
weit genannt. Runkelrüben (Zuckerrüben) fallen unter
Nr. 353.
(lUy341.] Gemüse, frisches, und 98 Hierher sind zu rechnen: frische Gemüse 10 Fss. u. Kst.
andere frische Ge- aller Art, auch frische Hülsenfrüchte im6 Hb.
wächse, insbesondere Kraut; Zwiebeln; frische Beeren mit 2 Sck.
Gartengewächse: zum Ausschluß der Weinbeeren und Wach-
Genuß. holderbeeren; frische genießbare Kräuter,
« Wurzeln, Knollen und dergleichen; ge-
trocknete (auch gedarrte)h Rüben. —
Dagegen sind Cichorien unter Nr. 337,
Kartoffeln unter Nr. 344 und Runkel=
rüben unter Nr. 353 nachzuweisen.
1 342.rassaat. 9. 2 Sck.
+ 343. Hanssaat. 9666.. 1,5 Sck.
+ 344. Kartoffeln. 9. 10 Ffss.
6 Kb.
1 Sck.
1345. Kleesaat. 98 Hierzu gehört auch Esparsette (Esparsettee- Sck.
saat) und Luzerne.
1 346. Lebende Bäume, Sträu- 98 Hierher gehören: Bäume, Setzlinge und 16 Fss. u. Kst.
cher und dergl. Ge- Sträucher zum Verpflanzen; lebende Ge-6 Kb.
wächse; Blumenzwie- wächse aller Art, auch in Töpfen oder 5 Bll.
beln. Kübeln; Blumenzwiebeln. 2 Sck.
1) Hiervon gehören zu den Massengütern nur: frische, sowie getrocknete (auch gedarrte) Rüben (vergl. Bemerkung in Salte 4).
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