Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

10. 
11. 
12. 
13. 
14. 
— 24 — 
.dem Konsulate zu Berlin: 
die Provinzen Brandenburg, Sachsen und Hannover, das Herzogthum Anhalt und die 
Fürstenthümer Lippe; 
. dem Konsulate zu Kiel: 
der südliche Theil der Provinz Schleswig-Holstein; 
. dem Konsulate zu Flensburg: 
der nördliche Theil der Provinz Schleswig-Holstein; 
. dem General-Konsulate zu Frankfurt a./M.: 
die Provinzen Westfalen, Hessen-Nassau und die Rheinprovinz, das Fürstenthum Waldeck, 
sowie das Großherzogthum Hessen; 
den Konsulaten zu Rostock und Wismar: 
die Großherzogthümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz; 
dem Konsulate zu Leipzig: 
das Königreich Sachsen, mit Ausnahme der Stadt Dresden einschließlich ihres Weichbildes, 
welche der dortigen russischen Gesandtschaft zugewiesen ist, die sächsischen Herzogthümer und 
die thüringischen Fürstenthümer; 
der Gesandtschaft zu München: 
das Königreich Bayern; 
der Gesandtschaft zu Stuttgart: 
das Königreich Württemberg, daß Großherzogthum Baden und die hohenzollernschen Lande; 
dem General-Konsulate zu Hamburg, zu dessen Ressort die Vize-Konsulate zu Emden und 
Bremen gehören: · 
das hamburgische Gebiet, das Herzogthum Braunschweig und die Ufer der Unterelbe ein- 
schließlich Cuxhaven; 
  
  
  
  
  
  
15. dem Vize-Konsulate zu Bremen: 
das bremische Staatsgebiet, die Ufer der Weser von Bremen bis Bremerhaven und das 
Großherzogthum Oldenburg; 
16. dem Konsulate zu Lübeck: 
das lübische Staatsgebiet und das zu der Provinz Schleswig-Holstein gehörige Herzogthum 
Lauenburg; . - 
17. der Gesandtschaft zu Weimar: 
das Großherzogthum Sachsen-Weimar. 
5. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
S Name und Stand Alter und Heimath Behoͤrde, welche die Datun 
2 6 " Grund der Bestrafung. Ausweisung Ausweisungs- 
3 des Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschiusses. 
G# 
1. 2. I 3. 4. . 6. 
  
  
  
  
1. 
  
Casimir Milun, Wirths- 
sohn, 
a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
geboren am 1. Dezembersschwerer Diebstahl (1 JahrsKöniglich preußischer Re-22. Dezember 
1856 in Graudszen, Kreis Zuchthaus laut Erkenntniß Hlerunge Präsident zu 1883. 
Wilkowischken, Gouvernement vom 28. Mai 1883), önigsberg, 
Suwalki, Russisch-Polen, 
  
  
 
	        
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