Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

  
Lau- 
fende 
Waarenverzeichniß 
für die 
Einfuhr. 
Hinweisung 
auf die 
Nummer 
des 
Zolltarifs. 
45 
Bemerkungen. 
Tarasatz 
(in Prozenten 
des Bruttogewichts). 
  
  
2. 
  
3. 
  
4. 
4 
  
5. 
  
360. 
361. 
362. 
363. 
364. 
  
Gemeines Hohlglas (Glas- 
geschirr), grünes und 
anderes naturfarbiges. 
Glasmasse; Email= und 
Glasurmasse; rohe ge- 
rippte Gußplatten 
(Dachglas); Stangen 
und Röhren von Glas. 
Rohes optisches Glas 
(Flint= und Kronglas). 
Hohlglas, weißes, unge- 
mustert, ungeschliffen 
2c., mit Ausnahme 
der Uhrgläser. 
Uhrgläser aus weißem 
Glase, nur mit ab- 
schliffenen Rändern. 
  
10. 
10 a 
10 a 
10 à 
10b 
10b 
  
Glas und Glaswaaren. 
Hierher gehört grünes und anderes natur- 
farbiges gemeines Hohlglas (Glasgeschirr, 
Bouteillenglas), weder gepreßt, noch ge- 
schliffen, noch abgerieben; auch mit ordi- 
närer Beflechtung von Weiden, Binsen, 
Stroh oder Rohr. 
Glasmasse, mit Ausnahme von Heerdglas 
(verunreinigte, aus dem Glashafen über- 
gelaufene Glasmasse). Von Stangen 
und Röhren aus Glas gehören hierher: 
rohe Stangen und gegossene Röhren aus 
naturgrünem massiven Glase, sowie Glas- 
röhren und Glasstängelchen ohne Unter- 
schied der Farbe, wie sie zur Perlen- 
bereitung und Kunstglasbläserei gebraucht 
werden. 
Auch zum Zweck der Erprobung der Rein- 
heit angeschliffen. — Geschliffenes optisches 
Glas zu optischen Instrumenten (auch zu 
Opernguckern, Perspektiven 2c.) ist unter 
Nr. 454 nachzuweisen. Brillengläser und 
Lorgnons, ungefaßt, fallen dagegen unter 
Nr. 372 bezw. 375. 
Hierher gehört: weißes Hohlglas, ungemustert, 
ungeschliffen, unabgerieben, ungepreßt, 
oder nur mit abgeschliffenen oder ein- 
geriebenen Stöpseln, Böden oder Rän- 
dern, auch mit einzelnen Ringen von 
massivem weißen Glase oder blos mit 
gepreßter Schrift versehen. Un- 
gemustertes, ungeschliffenes weißes Hohl- 
glas mit gepreßten Böden oder durch 
Schleifen, Pressen rc. faconnirten Stöp- 
seln, oder mit Stöpseln, bei welchen 
lediglich die Krone gepreßt, geschliffen ist, 
sowie Eisglas gehört zu Nr. 373, Uhr- 
gläser aus weißem Glase fallen unter 
Nr. 364 bezw. 372.