Lau-
fende
Waarenverzeichniß
für die
Einfuhr.
Hinweisung
auf die
Nummer
des
Zolltarifs.
Bemerkungen.
Tarasatz
(in Prozenken
des Bruttogewichts).
2.
3.
4.
—„ —
5.
(536).
537.
Noch:
Grobe Schuhmacher-,
Sattler= und Täschner-
waaren aus grobem
unbedruckten Wachs-
tuch oder groben leine
nen Geweben.
*..
Feine Lederwaaren mit
Ausschluß der Hand--,
schuhe.
21e
Anmerk.
21 d
6
gleichen Oeltuch, mit oder ohne Garnitur;
getheerte oder geölte Kittel von groben
Zeugstoffen; bearbeitete (d. i. nicht ledig-
lich zugeschnittene) Wagendecken aus
grauer Packleinwand, rohem Zwillich oder
Drillich, oder aus getheertem, geöltem, ge-
firnißtem, mit Oelkomposition (einem Ge-
misch von Oel mit Kautschuck) getränktem
oder überstrichenem, oder mit metallischen
Subskanzen (Grünspanlösungen oder
dergl.) imprägnirtem groben Zeugstoff, so-
wie aus grobem unbedruckten Wachstuch;
Schläuche von Hanf oder anderen vege-
tabilischen Spinnstoffen (mit Ausnahme
der Baumwolle), gebleichte und unge-
bleichte, in Verbindung mit anderen Mate-
rialien, soweit sie nicht unter Tarifnummer
17 oder 20 fallen; auch Spritzen= und
andere grobe Schläuche von Baumwollen-
zeug in Verbindung mit Leder, Kautschuc
oder unedlen Metallen; gepolsterte oder
ausgefüllte Matratzen aller Art; Betten
(ausgefüllte Federbetten); Schuhe von
Filz, Tuchleisten, grauer Packleinwand,
Segeltuch 2c., in Verbindung mit Kaut-
schuck, Leder oder Ledertuch; Darmsaiten,
auch nachgeahmte; Darmseile; unlackirte
Stöcke aus Thierflechsen (Ochsenziemer-
stöcke).; Wandtafeln aus Schiefertuch in
Verbindung mit hölzernen Rahmen.
Hier sind nachzuweisen: Lederwaaren von
Korduan, Saffian, Marokin, Brüsseler,
dänischem oder ähnlichem feinen Leder,
von sämisch= oder weißgarem, gefärbtem
oder lackirtem Leder, von Pergament (ohne
Unterschied, ob gefärbt, lackirt gepreßt 2c.
oder nicht); alle diese Waaren auch in Ver-
bindung mit anderen Materialien, soweit
sie dadurch nicht unter Nr. 20 des Zoll-
tariss fallen; feine Schuhe aller Art aus
Leder oder in Verbindung mit solchem
(mit Ausnahme derjenigen aus Kaut-
schuck)
#t1.
20 Fss. u. Kst.
13 Kb.
6 Bll.
10“