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undeutschen verrätherischen Sonderstreben mit aller Gewalt sich entgegenzusetzen,
so ist wohl, wir hoffen es zu Gott, das äußerste noch abzuwenden.“
24. Jan. Der 36er Ausschuß der Abgeordnetenversammlung vom 21.
Dec. tritt in Frankfurt zusammen und beschließt eine Ansprache an
das deutsche Volk zu richten:
„Zwei Mächte, die den Anspruch verwirkt haben, die Großmächte Deutschlands
zu heißen, sind in offener Widersetzung begriffen gegen das Recht des
Bundes, der Bundesstaaten und der Nation. Eigenmächtig haben sie ihre
Truppen in das Bundesland Holstein gesendet. Gewaltthätig sind sie
über die Grenzen eines selbstständigen Staates vorgedrungen, ohne Bundesgenehmigung
verfolgen sie ihren Weg, unter dem Vorwand, die Erfüllung
jener Verträge von 1851—52 zu erzwingen, die im Namen des Bundes geschlossen
sind.
„Und dieser Rechtsbruch wird vollbracht, nicht etwa in ungemessenem Eifer
für eine gute Sache, sondern im Dienste der verwerflichsten Politik; die Verträge,
ein Deckmantel früherer Schmach, nichtig von Anbeginn, überdies von
Dänemark vielfach gebrochen, sind durch den Tod Friedrich VII. und durch
das Aufleben der Augustenburgischen Erbfolge inhaltslos geworden. 12
Jahre lang ließ man sie mit Füßen treten. Jetzt, wo ihr Vollzug
der Sache der Herzogthümer tödtlich wäre, setzt man Heere
in Bewegung, um diesen Vollzug zu erzwingen. Preußen und
Oesterreich, indem sie von dem dänischen König die Ausführung der Verträge
fordern, welche sein Vorfahr als Herzog von Schleswig-Holstein geschlossen hat,
erkennen auch ihn in dieser Eigenschaft an, stellen sich auf den rechtlosen Boden
des Londoner Protokolls, ergreifen Partei für die Feinde der Herzogthümer und
Deutschlands.
„Eine Anzahl deutscher Regierungen hat gegen den gewaltsamen Bruch der
Bundesordnung Protest erhoben. Das Volk und die Herzogthümer, die ganze
entrüstete Nation schließt sich ihrem Proteste an. Wenn die 500 Abgeordneten
heute abermals versammelt wären, nicht die Stimme eines Einzigen würde
sich ausschließen von diesem Proteste, von diesem Verdammungsurtheil. Mit
dem nackten Proteste aber ist nichts gethan. Die Regierungen, die
das Bewußtsein ihrer Pflicht und ihres Rechtes gewahrt haben, müssen handeln
und helfen. Sie müssen handeln, wenn nicht der Glaube an die
oft gerühmte Bedeutung der Mittelstaaten bis an die Wurzel vertilgt, die
monarchische Staatsordnung in ihrer Grundlage erschüttert, das Volk unaufhaltsam
früher oder später auf die Bahn der Selbsthülfe gedrängt werden
soll. So keck und rücksichtslos das Verfahren der Gegner, so kühn und energisch
muß das ihrige sein. Auf ihrer Seite steht das gute Recht, steht der
Wille der Nation. Sie kämpfen um die höchsten Preise, um die Freiheit von
österreichischer und preußischer Knechtschaft, um die Rettung ihres Daseins.
Die Gegner, umringt von innern und äußern Feinden, pochen mehr auf den
Schein als auf den Besitz ihrer Uebermacht; sie sind nur stark, wenn
das übrige Deutschland rath= und muthlos zurückweicht.
„Viel zu lange schon wartet Deutschland auf den ersten Schritt, auf die Anerkennung des
Herzogs, den das eigene Volk einmüthig mit lauter Stimme
anerkannt hat. Keine Ausflucht, keine Fermiree dürfte in einem Augenblick
von so verhängnißvoller Bedeutung diesen Ausspruch der Regierungen, für
sich oder am Bunde länger aufhalten. Mit Scham und Erbitterung sieht
das deutsche Volk die Truppen Oesterreichs und Preußens vordringen, sieht
wie die Behörden einer freien Stadt die schnödeste Mißhandlung demüthig
hinnehmen und wie die höchste Behörde des Bundes sich vor vollendeter Thatsache
beugt, deren Vollendung zu hindern die heiligste Pflicht war.
„Keine Regierung wird fernerhin Anspruch haben auf die Achtung und
das Vertrauen des Volkes, die nicht der Sache der Herzogthümer d. h. der