Full text : Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

52  Deutschland.

undeutschen  verrätherischen  Sonderstreben  mit  aller  Gewalt  sich  entgegenzusetzen,
  so  ist  wohl,  wir  hoffen  es  zu  Gott,  das  äußerste  noch  abzuwenden.“

24.  Jan.  Der    36er  Ausschuß  der  Abgeordnetenversammlung  vom  21.
Dec.  tritt  in  Frankfurt  zusammen  und  beschließt  eine  Ansprache  an
das  deutsche  Volk  zu  richten:

„Zwei  Mächte,  die  den  Anspruch  verwirkt  haben,  die  Großmächte  Deutschlands
  zu  heißen,  sind  in  offener  Widersetzung  begriffen  gegen  das  Recht  des
Bundes,  der  Bundesstaaten  und  der  Nation.  Eigenmächtig  haben  sie  ihre
Truppen  in  das  Bundesland  Holstein  gesendet.  Gewaltthätig  sind  sie
über  die  Grenzen  eines  selbstständigen  Staates  vorgedrungen,  ohne  Bundesgenehmigung
  verfolgen  sie  ihren  Weg,  unter  dem  Vorwand,  die  Erfüllung
jener  Verträge  von  1851—52  zu  erzwingen,  die  im  Namen  des  Bundes  geschlossen
  sind.

„Und  dieser  Rechtsbruch  wird  vollbracht,  nicht  etwa  in  ungemessenem  Eifer
für  eine  gute  Sache,  sondern  im  Dienste  der  verwerflichsten  Politik;  die  Verträge,
  ein  Deckmantel  früherer  Schmach,  nichtig  von  Anbeginn,  überdies  von
Dänemark  vielfach  gebrochen,  sind  durch  den  Tod  Friedrich  VII.  und  durch
das  Aufleben  der  Augustenburgischen  Erbfolge  inhaltslos  geworden.  12
Jahre  lang  ließ  man  sie  mit  Füßen  treten.  Jetzt,  wo ihr  Vollzug
  der  Sache  der  Herzogthümer  tödtlich  wäre,  setzt  man  Heere
in  Bewegung,  um  diesen  Vollzug  zu  erzwingen.  Preußen  und
Oesterreich,  indem  sie  von  dem  dänischen  König  die  Ausführung  der  Verträge
fordern,  welche  sein  Vorfahr  als  Herzog  von  Schleswig-Holstein  geschlossen  hat,
erkennen  auch  ihn  in  dieser  Eigenschaft  an,  stellen  sich  auf  den  rechtlosen  Boden
des  Londoner  Protokolls,  ergreifen  Partei  für  die  Feinde  der  Herzogthümer  und
Deutschlands.

„Eine  Anzahl  deutscher  Regierungen  hat  gegen  den  gewaltsamen  Bruch  der
Bundesordnung  Protest  erhoben.  Das  Volk  und  die  Herzogthümer,  die  ganze
entrüstete  Nation  schließt  sich  ihrem  Proteste  an.  Wenn  die  500  Abgeordneten
heute  abermals  versammelt  wären,  nicht  die  Stimme  eines  Einzigen  würde
sich  ausschließen  von  diesem  Proteste,  von  diesem  Verdammungsurtheil.  Mit
dem  nackten  Proteste  aber  ist  nichts  gethan.  Die  Regierungen,  die
das  Bewußtsein  ihrer  Pflicht  und  ihres  Rechtes  gewahrt  haben,  müssen  handeln
  und  helfen.  Sie  müssen  handeln,  wenn  nicht  der  Glaube  an  die
oft  gerühmte  Bedeutung  der  Mittelstaaten  bis  an  die  Wurzel  vertilgt,  die
monarchische  Staatsordnung  in  ihrer  Grundlage  erschüttert,  das  Volk  unaufhaltsam
  früher  oder  später  auf  die  Bahn  der  Selbsthülfe  gedrängt  werden
soll.  So  keck  und  rücksichtslos  das  Verfahren  der  Gegner,  so  kühn  und  energisch
  muß  das  ihrige  sein.  Auf  ihrer  Seite  steht  das  gute  Recht,  steht  der
Wille  der  Nation.  Sie  kämpfen  um  die  höchsten  Preise,  um  die  Freiheit  von
österreichischer  und  preußischer  Knechtschaft,  um  die  Rettung  ihres  Daseins.
Die  Gegner,  umringt  von  innern  und  äußern  Feinden,  pochen  mehr  auf  den
Schein  als  auf  den  Besitz  ihrer  Uebermacht;  sie  sind  nur  stark,  wenn
das  übrige  Deutschland  rath=  und  muthlos  zurückweicht.

„Viel  zu  lange  schon  wartet  Deutschland  auf  den  ersten  Schritt,  auf  die  Anerkennung des
  Herzogs,  den  das  eigene  Volk  einmüthig  mit  lauter  Stimme
anerkannt  hat.  Keine  Ausflucht,  keine  Fermiree  dürfte  in  einem  Augenblick
von  so  verhängnißvoller  Bedeutung  diesen  Ausspruch  der  Regierungen,  für
sich  oder  am  Bunde  länger  aufhalten.  Mit  Scham  und  Erbitterung  sieht
das  deutsche  Volk  die  Truppen  Oesterreichs  und  Preußens  vordringen,  sieht
wie  die  Behörden  einer  freien  Stadt  die  schnödeste  Mißhandlung  demüthig
hinnehmen  und  wie  die  höchste  Behörde  des  Bundes  sich  vor  vollendeter  Thatsache
  beugt,  deren  Vollendung  zu  hindern  die  heiligste  Pflicht  war.

„Keine  Regierung  wird  fernerhin  Anspruch  haben  auf  die  Achtung  und
das  Vertrauen  des  Volkes,  die  nicht  der  Sache  der  Herzogthümer  d.  h.  der