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Lau- Waarenverzeichniß vin u s Tarasatz
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
. u . es ichts).
Nr. JAusfuhr und Durchfuhr golltarffe. des Bruttogewichts)
1. 2. 3. 4. 5.
1 356.Stroh; Dachrohr; Schilf; 98 Hierher ist zu rechnen: Schilf und Dachrohrck.
Häcksel. (Weberrohr), rohes; Stroh und Reisstroh,
mit Ausnahme des gefärbten und der zu
Putzarbeiten dienenden Stroh-Abschnitte
und -Aehren (Nr. 335).
357.Vorstehend nicht genannte 98 Hierunter fällt z. B. Madsamen, Ricinus-
Oelsämereien. samen, Sonnenblumensamen 2c.
358. Alle übrigen Sämereien, 9g Hierunter fallen insbesondere: alle anderweit
anderweit nicht ge- nicht genannten Gartensämereien; gee #
nannt oder inbegriffen. schälte und ungeschälte Obstkerne; Wald- 1 2 Sck
holzsamen, mit Ausnahme von Bucheckern «
oderBuchkernen,EichelnundRoßkasta-
nien; frische und getrocknete Wachholder-
beeren; Lorbeeren 2c. 1
359. Nicht anderweit genannte 98 Z. B. Getreide in Garben, wie es auf dem —
Erzeugnisse des Land- Felde unmittelbar gewonnen wird; im
baus. Kraut getrocknete Hülsenfrüchte; frische
Krappwurzeln 2c.
10. Glas und Glaswaaren.
+ 360.Gemeines Hohlglas 10 a Hierher gehört grünes und anderes natur-20 Fss. u. Kst.
(Glasgeschirr), grünes farbiges gemeines Hohlglas (Glasgeschirr, Kb.
und anderes naturfar- Bouteillenglas), weder gepreßt, noch ge-
biges. schliffen, noch abgerieben; auch mit or-
dinärer Beflechtung von Weiden, Binsen,
Stroh oder Nohr.
361.Glasmasse; Email= und 10 a Glasmasse, mit Ausnahme von Heerdglas
Glasurmasse; rohe ge- (verunreinigte, aus dem Glashafen über-
rippte Gußplatten gelaufene Glasmasse). Von Stangen und
(Dachglas); Stangen Röhren aus Glas gehören hierher: rohe
und Röhren von Glas. Stangen und gegossene Röhren aus natur-
grünem massiven Glase, sowie Glas-
röhren und Glasstängelchen ohne Unter-
schied der Farbe, wie sie zur Perlen= -
bereitung und Kunstglasbläserei gebraucht 23 I#l. u. Kst.
werden. 13 Kb.
362.Rohes optisches Glas 10 a Auch zum Zweck der Erprobung der Rein-
(Flint= und Kronglas.)
heit angeschlisfen. — Geschliffenes op-
tisches Glas zu optischen Instrumenten
(auch zu Opernguckern, Perspektiven 2c.)
ist unter Nr. 454 nachzuweisen. Brillen-
gläser und Lorgnons, ungefaßt, fallen
dagegen unter Nr. 364.