Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

  
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170 
  
  
  
  
  
  
.. inweisun 
Lau- Waarenverzeichniß dam u 6 Tarasatz 
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten 
Nr. Ausfuhr und Durchfuhr. des des Bruttogewichts). 
Zolltarifs. 
1. 2. 3. 4. 5. 
Noch: « 
(382.)GeflechtevonPferde- 11b — oder mit Stroh, Bast, Span, Manilla- 
haaren; dergl. Gewebe, oder Aloehanf nicht durchzogen oder durch- 
auch mit anderen Ge- wirkt sind. Ist dies der Fall, so gehören 
spinnsten gemischt; dieselben unter Nr. 812. — Gewebe aus 
Roßhaarspitzen. Pferdehaaren (aus der Mähne und dem 
Schweif), mit anderen Gespinnsten ge- 
mischt, werden hier nachgewiesen, sofern 
mindestens die ganze Kette oder der ganze 
Einschlag aus Pferdehaaren besteht. 
383.Menschenhaare, roh oder 110....................... 
in der unter Nr. 381 
bezeichneten weiteren 
Bearbeitung. 
384. Perrückenmacher= und an 114 Hierher gehören auch dergleichen Arbeiten. Fss. u. Kst. 
dere Arbeiten aus Haa- in Verbindung mit anderen Materialientn Kb. 
ren und Haarimitatio- soweit sie dadurch nicht unter Nr. 18 g l 9 Bll. 
nen, mit Ausnahme oder Nr. 20 a des Zolltarifs fallen. — 
serr frisirten Puppen- Frisirte Puppenköpfe fallen unter Nr. 385. 
öpfe. 
385. Puppenköpfe aller Art, 1113 4I40 U 
frisirte. 
386. Federspulen (Federkiele, 119....................... 
Schreibfedern), rohe. 
387. Schmuckfedern, rohe, auch 11e Hierher gehören auch rohe, sowie gefärbte 
dergl. gefärbte. Vogelflügel ohne sonstige Bearbeitung, 
desgl. blos getrocknete Vogelbälge, welche 
eine weitere Bearbeitung als zum Schutze 
gegen Mottenfraß nicht erfahren haben. 
388.Bettfedern, gereinigte 11f Hierher gehören auch Federspulen, gefärbt 
oder zugerichtete; auch und geschnitten, jedoch noch in der Form 
gezogene Federspulen ganzer Federn. — Dagegen fallen ge- 
(Schreibfedern). schnittene Federspulen in kleinen Stückken Kst. 
(von der Größe der Stahlfedern) unter 11 Kb. 
Nr. 448 als Schnitzwaaren. 9 Bll. 
389. Schmuckfedern, zuge- 118 Als zugerichtete (zubereitete) Schmuckfedern 
richtete. werden diejenigen behandelt, welche durch 
  
  
  
Kräuseln, Nähen oder dergleichen so her- 
gestellt sind, daß sie eine fertige, als 
solche verkäufliche und zum Gebrauche 
als Schmuck verwendbare Waare bilden. 
Hierher gehören auch Vogelflügel, auf 
der Rückseite mit Zeugstoff beklebt oder 
sonst weiter bearbeitet; Vogelbälge (auch 
Köpfe oder Theile von Bälgen), in einer 
  
  
—. 
 
	        
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