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.. inweisun
Lau- Waarenverzeichniß dan ä Tarasatz
fende für die Nummer Bemerkungen. (#in Prozenten
.Ausfuhr und Durchfuhr. es ichts).
Nr sfuh chfuh Zollierifs. des Bruttogewichts)
1. 2. 3. 4. 5.
Noch:
(389.) Schmuckfedern, zuge- 118 Weise vorgerichtet, daß sie als Schmuck
richtete. auf Hüten 2c. getragen werden können.
— Dagegen fallen künstliche Schmuck-
federn aus coiffirter Seide in Verbindung
mit Draht, sowie natürliche in Ver-
bindung mit coiffirter Seide unter
Nr. 484.
12. Häute und Felle.
1390.Rohe Hasen= und Ka- 12 a Dergleichen gefärbte, sowie halb und ganz4 Bll.
ninchenfelle. gare behaarte Hasen= und Kaninchenfelle, Sck.
gefärbt und ungefärbt, fallen unter
Nr. 401.
1391. Rohe Kalbfelle: gesalzene. 12 a Gefärbte rohe, sowie halb und ganz gare —
behaarte Kalbfelle, gefärbt und ungefärbt,
41392.: trockene. 12 a fallen unter Nr. 400. —
393. Rohe Rindshäute: grüne 12 3...
und gesalzene.
141394.: gekalkte und trockene. 1 3333S
4 395. Nohe, frische und getrock- 12 à Gefärbte rohe, sowie halb und ganz gare —
nete Robben- oder See- behaarte Nobben= oder Seehundfelle, ge-
hundfelle. färbt und ungefärbt, fallen unter Nr. 401.
1396. Nohe Roßhäute. 12a....................... —
1397.Schafblößen. 12 Schafblößen sind unbehaarte nur mit Kall-!l 4 Mll.
süshr behandelte oder fermentirte Schaf. Sck.
elle.
1 398. Schaf-, Lamm= und 12 a S. Bemerkungen zu Nr. 400 und 750 —
Ziegenfelle, rohe be-
haarte. .
1 399. Andere Häute und Felle 12 a Hierher gehören insbesondere: rohe Reh.3 Ffss. u. Kst.
zur Lederbereitung, und Rennthierfelle; Elen-, Hirsch-, Büffelloes 6 ll.
rohe. und Schweinshäute. 2 Sck.
400. Rohe Kalb-, Reh= und 12b Hierher gehören auch: Büffelhäute, zur8 Ffss. u. Kst.
Rennthierfelle, sowie Verwendung als Pelzwaaren vorgearbeitet,,6 Bll.
Hirschhäute, gefärbt; gefärbt und ungefärbt; Wolfs= und Ze-
dergleichen halb und brahäute; Dachs-, Leoparden-, Tiger= und
ganz gare behaarte ähnliche nicht von den eigentlichen Pelz-
Felle und Häute, ge-
färbt und ungefärbt;
halb und ganz gare be-
haarte Schaf-, Lamm-
und Ziegenfelle, mit
Ausnahme der weiß
thieren stammende Felle; rohe behaarte
und halb und ganz gare behaarte ge-
färbte Ziegenfelle, mit Ausnahme der
weiß gemachten oder gefärbten behaarten
Angorafelle: zur Pelzwerk-(Rauchwaaren=
Bereitung. — Weiß gemachte oder ge-
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