Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

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.. inweisun 
Lau- Waarenverzeichniß dan ä Tarasatz 
fende für die Nummer Bemerkungen. (#in Prozenten 
.Ausfuhr und Durchfuhr. es ichts). 
Nr sfuh chfuh Zollierifs. des Bruttogewichts) 
1. 2. 3. 4. 5. 
Noch: 
(389.) Schmuckfedern, zuge- 118 Weise vorgerichtet, daß sie als Schmuck 
richtete. auf Hüten 2c. getragen werden können. 
— Dagegen fallen künstliche Schmuck- 
federn aus coiffirter Seide in Verbindung 
mit Draht, sowie natürliche in Ver- 
bindung mit coiffirter Seide unter 
Nr. 484. 
12. Häute und Felle. 
1390.Rohe Hasen= und Ka- 12 a Dergleichen gefärbte, sowie halb und ganz4 Bll. 
ninchenfelle. gare behaarte Hasen= und Kaninchenfelle, Sck. 
gefärbt und ungefärbt, fallen unter 
Nr. 401. 
1391. Rohe Kalbfelle: gesalzene. 12 a Gefärbte rohe, sowie halb und ganz gare — 
behaarte Kalbfelle, gefärbt und ungefärbt, 
41392.: trockene. 12 a fallen unter Nr. 400. — 
393. Rohe Rindshäute: grüne 12 3... 
und gesalzene. 
141394.: gekalkte und trockene. 1 3333S 
4 395. Nohe, frische und getrock- 12 à Gefärbte rohe, sowie halb und ganz gare — 
nete Robben- oder See- behaarte Nobben= oder Seehundfelle, ge- 
hundfelle. färbt und ungefärbt, fallen unter Nr. 401. 
1396. Nohe Roßhäute. 12a....................... — 
1397.Schafblößen. 12 Schafblößen sind unbehaarte nur mit Kall-!l 4 Mll. 
süshr behandelte oder fermentirte Schaf. Sck. 
elle. 
1 398. Schaf-, Lamm= und 12 a S. Bemerkungen zu Nr. 400 und 750 — 
Ziegenfelle, rohe be- 
haarte. . 
1 399. Andere Häute und Felle 12 a Hierher gehören insbesondere: rohe Reh.3 Ffss. u. Kst. 
zur Lederbereitung, und Rennthierfelle; Elen-, Hirsch-, Büffelloes 6 ll. 
rohe. und Schweinshäute. 2 Sck. 
400. Rohe Kalb-, Reh= und 12b Hierher gehören auch: Büffelhäute, zur8 Ffss. u. Kst. 
Rennthierfelle, sowie Verwendung als Pelzwaaren vorgearbeitet,,6 Bll. 
Hirschhäute, gefärbt; gefärbt und ungefärbt; Wolfs= und Ze- 
dergleichen halb und brahäute; Dachs-, Leoparden-, Tiger= und 
ganz gare behaarte ähnliche nicht von den eigentlichen Pelz- 
  
  
Felle und Häute, ge- 
färbt und ungefärbt; 
halb und ganz gare be- 
haarte Schaf-, Lamm- 
und Ziegenfelle, mit 
Ausnahme der weiß 
  
  
  
  
thieren stammende Felle; rohe behaarte 
und halb und ganz gare behaarte ge- 
färbte Ziegenfelle, mit Ausnahme der 
weiß gemachten oder gefärbten behaarten 
Angorafelle: zur Pelzwerk-(Rauchwaaren= 
Bereitung. — Weiß gemachte oder ge- 
  
  
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