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. inweisun
Lau- Waarenverzeichniß vinn sn ß Tarasatz
fende für die Jummer Bemerkungen. (in Prozenten
e -
Nr. JAusfuhr und Durchfuhr. golltarife des Bruttogewichts).
1. 2. 3 4. 5.
605.Cider in Fässern. 25f%1 ierher gehört auch Cider in Flaschen,
Kruken, Schläuchen oder Blasen von
mindestens 50 kg Bruttogewicht.
606. Künstlich bereitete Ge 2 51 Hieher gehören künstlich bereitete (versüßte
tränke, nicht alkohol- oder zum feineren Tafelgenuß bestimmte)
haltige in Fässern. nicht alkoholhaltige Getränke, z. B. Li-
- monadenwasser, überhaupt nicht unter b
anderen Nummern begriffene Getränke, i Ueberfässer.
in Fässern, desgleichen in Flaschen oder
Kruken von mindestens 50 kg Brutto-
gewicht.
607.Wein und Mostin Fässern 2561 Auch in Flaschen, Kruken, Schläuchen oder
Blasen von mindestens 50 kg Brutto-
gewicht. Weintrüb (flüssige Weinhefe)
fällt gleichfalls unter diese Nummer.
608.Cider in Flaschen. 252 22;
609. Künstlich bereitete Ge 25 2 . Bemerkung zu Nr. G6G6G6G6
tränke, nicht alkohol- 24 Kst.
haltige in Flaschen. 16 Kb.
610. Schaumwein in Flaschen 2532 22
611. Anderer Wein in Flaschen, 2552522..
612. Butter, auch künstliche. 25 f Hierunter fällt auch Oleomargarin (durch|13 in Fässern, sowie
(Hierin Abpressen von Talg gewonnenes, mehr in Kübeln von
Nr. 613.) oder weniger flüssiges Fett), mit Milch,: hartem Holz.
Wasser, Salz, Farbstoffen 2c. vermischt. 6 in Töpfen.
11 in Kübeln von
weichem Holz.
7 Kb.
Für finnische
Butter bei der
Durchfuhr see-
wärts:
15 in Kübeln aus
weichem Holz,
wenn die Ver-
packung als eine
außergewöhnlich
starke im Vergleich
zu der sonstigen
Verpackung von
Butter u Kübeln
anzusehen ist.
613. In Nr. 612. zusehen ist
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