Metadata : Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

164  2.  Abthl.  Die  Formation  der  Armee.

Die  Mannschaften  des  Trains  scheiden  sich  in:
A.  Mannschaften  mit  dreijähriger  aktiver  Dienstverpflichtung,  und
zwar
a)  bei  den  Trainkompagnien:  Trainunteroffiziere  und
Stammmannschaften  (Gefreite  und  Gemeinc);
b)  bei  den  Sanitätskompagnien:  Sanitätsunteroffiziere
und  Sanitätssoldaten  (Gefreite  und  Gemeine);
)  bei  den  Verpflegungsabtheilungen:  Verpflegsmannschaften.

B.  Mannschaften  mit  anderthalbjähriger  aktiver  Dienstverpflichtung:

bei  den  Krankenwärterabtheilungen  der  Sanitätskompagnien:
Krankenwärter.

C.  Mannschaften  mit  halbjähriger  aktiver  Dienstverpflichtung:
bei  den  Trainkompagnien:  Trainsoldaten.

Unter  Trainmannschaften  begreift  man  die  Trainnnteroffiziere,
die  Stammmannschaften  und  Trainsoldaten;

unter  Sanitätsmannschaften  die  Sanitätsunteroffiziere,  Sanitätssoldaten
  und  Krankenwärter.

Die  Oekonomiehandwerker  gehören  theils  zu  den  Train=  theils
zu  den  Sanitätsmannschaften  und  haben  dreijährige  aktive  Dienstverpflichtung.


Im  mobilen  Verhältnisse  werden  die  Trainmannschaften,  ohne  Rücksicht
  auf  ihre  aktive  Dienstverpflichtung,  in:

Trainaufsichtspersonal  (wozu  die  Stammmannschaften  ausgebildet
werden)  und
Trainsoldaten  (Fahrer  und  Pferdewärter)  ausgeschieden.

Im  Kriege  haben  die  Trainkompagnien  die  Bestimmung  die  verschiedenen
  Trainformationen  und  andere  Kolonnen  zu  bespannen,  Aussichtsund
  Wärterpersonal  abzustellen,  sowie  den  theilweisen  Ersatz  und  Umtausch
der  dienstunfähigen  und  abgegangenen  Pferde  der  Truppen,  Kommandobehörden
  und  Feldverwaltungen  zu  bewirken.

Hiemit  verbindet  sich  gleichzeitig  die  Verpflichtung,  für  gute  Erhaltung
des  anvertrauten  Pferde-,  Fahrzeugs=  und  sonstigen  Materials  gewissenhaft
zu  sorgen,  dasselbe  sicher  zu  bewachen  und  nöthigenfalls  zu  vertheidigen.

Die  Sanitätskompagnien  haben  die  Bestimmung,  im  Kriege  die  Blessirtenträger
  der  Truppentheile  auf  dem  Schlachtfelde  und  auf  den  Hilfsplätzen
in  der  Versorgung  der  Verwundeten  zu  unterstützen,  Letztere  der  ärztlichen
Hülfe  auf  den  Verbandplätzen  und  in  den  Feldlazarethen  zuzuführen,  die
Verbandplätze  einzurichten  und  den  Dienst  auf  diesen,  sowie  in  den  Kriegsund
  heimathlichen  Lazarethen  zu  versehen.

Nebstdem  obliegt  den  Sanitätstruppen  die  Bewachung  der  Hülfs=  und
Verbandplätze  und  eventuell  der  Feldlazarethe.

Die  militärische  Ausbildung  der  Sanitätssoldaten  ist  analog  jener  der
Infanterie  einschl.  des  Kompagnieunterrichts.

Der  technische  Unterricht  ist  ein  theoretischer  und  praktischer  und  erstreckt
  sich  im  Allgemeinen  auf  den  von  den  Aerzten  unter  Leitung  des
Oberstabsarztes  zu  ertheilenden  ärztlichen  Unterricht;  auf  Kenntniß  und
Handhabung  des  Materials  der  Sanitätsdetachements  und  der  Feldlazarethe.