164 2. Abthl. Die Formation der Armee.
Die Mannschaften des Trains scheiden sich in:
A. Mannschaften mit dreijähriger aktiver Dienstverpflichtung, und
zwar
a) bei den Trainkompagnien: Trainunteroffiziere und
Stammmannschaften (Gefreite und Gemeinc);
b) bei den Sanitätskompagnien: Sanitätsunteroffiziere
und Sanitätssoldaten (Gefreite und Gemeine);
) bei den Verpflegungsabtheilungen: Verpflegsmannschaften.
B. Mannschaften mit anderthalbjähriger aktiver Dienstverpflichtung:
bei den Krankenwärterabtheilungen der Sanitätskompagnien:
Krankenwärter.
C. Mannschaften mit halbjähriger aktiver Dienstverpflichtung:
bei den Trainkompagnien: Trainsoldaten.
Unter Trainmannschaften begreift man die Trainnnteroffiziere,
die Stammmannschaften und Trainsoldaten;
unter Sanitätsmannschaften die Sanitätsunteroffiziere, Sanitätssoldaten
und Krankenwärter.
Die Oekonomiehandwerker gehören theils zu den Train= theils
zu den Sanitätsmannschaften und haben dreijährige aktive Dienstverpflichtung.
Im mobilen Verhältnisse werden die Trainmannschaften, ohne Rücksicht
auf ihre aktive Dienstverpflichtung, in:
Trainaufsichtspersonal (wozu die Stammmannschaften ausgebildet
werden) und
Trainsoldaten (Fahrer und Pferdewärter) ausgeschieden.
Im Kriege haben die Trainkompagnien die Bestimmung die verschiedenen
Trainformationen und andere Kolonnen zu bespannen, Aussichtsund
Wärterpersonal abzustellen, sowie den theilweisen Ersatz und Umtausch
der dienstunfähigen und abgegangenen Pferde der Truppen, Kommandobehörden
und Feldverwaltungen zu bewirken.
Hiemit verbindet sich gleichzeitig die Verpflichtung, für gute Erhaltung
des anvertrauten Pferde-, Fahrzeugs= und sonstigen Materials gewissenhaft
zu sorgen, dasselbe sicher zu bewachen und nöthigenfalls zu vertheidigen.
Die Sanitätskompagnien haben die Bestimmung, im Kriege die Blessirtenträger
der Truppentheile auf dem Schlachtfelde und auf den Hilfsplätzen
in der Versorgung der Verwundeten zu unterstützen, Letztere der ärztlichen
Hülfe auf den Verbandplätzen und in den Feldlazarethen zuzuführen, die
Verbandplätze einzurichten und den Dienst auf diesen, sowie in den Kriegsund
heimathlichen Lazarethen zu versehen.
Nebstdem obliegt den Sanitätstruppen die Bewachung der Hülfs= und
Verbandplätze und eventuell der Feldlazarethe.
Die militärische Ausbildung der Sanitätssoldaten ist analog jener der
Infanterie einschl. des Kompagnieunterrichts.
Der technische Unterricht ist ein theoretischer und praktischer und erstreckt
sich im Allgemeinen auf den von den Aerzten unter Leitung des
Oberstabsarztes zu ertheilenden ärztlichen Unterricht; auf Kenntniß und
Handhabung des Materials der Sanitätsdetachements und der Feldlazarethe.