Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreizehnter Jahrgang. 1885. (13)

— — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
„ 6 rsi L|n 
XIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 4. Dezember 1885. S 49. 
Inhalt: 1. Zol= und Steuer-Wesen: Bestimmungen, be- Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuer- 
treffend die zollfreie Ablassung von Petroleum für ge- stelen Seite 527 
werbliche Zwecke; — Aenderung in dem Verzeichnisse der- 2. Konsulat-Wesen: Ernennugeeen 530 
jenigen Börsen, an welchen Terminpreise für gewisse 3. Polizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
* Waaren notirt werden; — Veränderungen in dem Reichsgebeee 530 
  
1. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Bekanntmachung. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 12. November d. J. beschlossen, daß an die Stelle der bis- 
herigen „Bestimmungen, betreffend die zollfreie Ablassung von Petroleum für andere gewerbliche Zwecke als die 
Leuchtöl= und Leuchtgasfabrikation“ — Central-Blatt für das Deutsche Reich, 1883 S. 351 und 366 — 
die nachstehenden treten: 
Bestimmungen, 
betreffend die zollfreie Ablassung von Petroleum für gewerbliche Zwecke. 
  
1. Die obersten Landes-Finanzbehörden sind ermächtigt: 
a) den Palmkernöl-, Gummi= und Wachstuchfabriken, sowie den Stückfärbereien seidener und halb- 
seidener Gewebe für dasjenige Petroleum unter 790 Dichtigkeitsgraden, welches dieselben zur 
Extraktion des Palmkernöls, beziehungsweise zur Lösung des Kautschucks, der Lacke oder Farben, 
zur Verdünnung der Grundirungsmassen oder zur Reinigung der gesärbten Stoffe verwenden, 
b) den Petroleumraffinerien und den mit der Destillirung von Petroleum sich befassenden chemischen 
Fabriken für dasjenige Petroleum, welches zur Herstellung der erweislich in das Aueland aus- 
gefsührten oder an zum zollfreien Bezuge von Petroleum berechtigte gewerbliche Anlagen ab- 
gesetzten Petroleumdestillate unter 790 Dichtigkeitsgraden verwendet worden ist, 
e) den Fabriken von Gasruß und Druckerschwärze für dasjenige Petroleum über 830 Dichtigkeits- 
graden, welches dieselben zur Erzeugung von Ruß oder Druckerschwärze verwenden, 
Zollfreiheit zu gewähren. 
85
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.