Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierzehnter Jahrgang. 1886. (14)

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Es ist ertheilt worden: 
dem Untersteueramt zu Vlotho im Bezirk des Hauptsteueramts zu Minden die Befugniß zur Ab- 
fertigung des unter Eisenbahnwagenverschluß mit Begleitschein I eingehenden Tabacks, 
dem Untersteueramt zu Oranienburg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Potsdam die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen I über Theestaub und Theestengel, 
dem Nebenzollamt I zu Hotzenplotz im Bezirk des Hauptzollamts zu Neustadt O. Schles. die 
Befugniß zur Abfertigung von Waaren der Nr. 41 d 5 und 6 des Zolltarifs zu andern als 
den höchsten Sätzen dieser Tarifnummern, 
dem Untersteueramt zu Gütersloh im Bezirk des Hauptsteueramts zu Minden die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen II über Waaren der Nr. 9 des Zolltarifs und 
dem Untersteueramt zu Dorsten im Bezirk des Hauptsteueramts zu Münster die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen I über das für den Mattenfabrikanten W. Stevens zu Hochfeld, 
Kirchspiel Hervest, bei Dorsten eingehende Kokosgarn. 
Ferner ist ertheilt worden: 
im Großherzogthum Baden 
der Steuereinnehmerei zu Dinglingen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Lahr die Befugniß zur 
Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Bier, 
im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin 
dem Nebenzollamt I zu Warnemünde im Bezirk des Hauptzollamts zu Nostock die Befugniß zur 
Abfertigung von Waaren der Nr. 41 d 5 und 6 des Zolltarifs zu andern als den hböchsten 
Sätzen dieser Tarifnummern, 
im Herzogthum Anhalt 
dem Untersteueramt zu Bernburg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Dessau die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen II über Tabackblätter. 
  
4. Militär -Wesen. 
  
Bekanntmachung. 
In dem Verzeichniß der den Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen (Anlage D der An- 
stellungs-Grundsätze vom März 1882, Central-Blatt S. 123) wird der auf die Marineverwaltung be- 
zügliche, inzwischen ungültig gewordene Abschnitt III durch nachstehende Zusammenstellung ersetzt: 
III. Marineverwaltung. 
*x —3 in der Admiralität und im Hydrographischen Amte, soweit sie nicht aus Beamten 
Registraturassistenten der Stationsintendanturen ergänzt werden, 
Marine-Intendantur-Sekretäre, 
Marine-Intendantur-Sekretariatsassistenten, (soweit sie nicht aus Personen des aktiven Dienststandes er- 
Marine-Intendantur-Registratoren, gänzt werden, 
Marine-Intendantur-Registraturassistenten, 
Sekretär und Registrator, bei der Seewarte, soweit sie nicht mit Beamten der Stations- 
Sekretariats= und Registraturassistent intendanturen besetzt werden, 
  
*) Die mit einem 3# bezeichneten Stellen sind solche, bei welchen Unteroffiziere der Marine vor Unteroffizieren des 
Landheeres zu berücksichtigen sind.
	        
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