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A.
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Steuervergütungsschein.
Nummer (Landeswappen.)
über
Steuervegütung
Für 18.3444. Kilogramm Rohzucker von 91 Prozent Polarisaiioogn . , welche für
d.ie Rübenzuckerfabrik des. (Name1 . zu..........·..........·.......... (Q.c.t)..··..·..............................·....
. über ausgeführt
am 10. Nopember 18.86 (No ) in F (Ort) . { ausgeführt niederlegt}. worden sind,
beträgt die Steuervergütung
Dieselbe kann vom Betrage von jedem Inhaber dieses
Scheins gegen Abgabe des lezteren entweder bei einer beliebigen Hebestelle im deutschen Zollgebiet auf bei
derselben zu entrichtende Zuckersteuer in Anrechnung gebracht, oder auch baar bei den Haupt-Steuer-Amt
zu. (Ort) erhoben werden. Jedoch findet die Annahme des Scheins seitens der Steuer-
stellen zur Anrechnung bezw. Einlösung nur innerhalb Jahresfrist, von dem auf die Ausfertigung folgenden
Monat an gerechnet, statt.
Ort ... den... 9. Dezember . . 1886. .
Firma der Direktivbehörde.
(Schwarzstempel.) (Unterschrift.)
Bahlungsbedingungen.
1. Der Inhaber dieses Steuervergütungsscheins hat, wenn er die Vergütung baar zu erheben oder einer Reichsbankanstalt zur
Gutschrift auf Girokonto zu überweisen beabsichtigt, die von ihm gewünschte Art der Realisirung des Scheins und den Tag
der Erhebung bezw. der Ueberweisung mindestens -Zunk Tage vorher dem obengenannten Hauptamt anzumelden.
2. Bei gleichzeitiger Einreichung mehrerer fälliger Steuervergütungsscheine ist dem genannten Hauptamt ein nach dem vor-
geschriebenen Muster aufzustellendes Verzeichniß vorzulegen.