Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierzehnter Jahrgang. 1886. (14)

–247 
  
  
  
  
A. 
— 
Steuervergütungsschein. 
Nummer (Landeswappen.) 
über 
Steuervegütung 
Für 18.3444. Kilogramm Rohzucker von 91 Prozent Polarisaiioogn . , welche für 
d.ie Rübenzuckerfabrik des. (Name1 . zu..........·..........·.......... (Q.c.t)..··..·..............................·.... 
. über ausgeführt 
am 10. Nopember 18.86 (No ) in F (Ort) . { ausgeführt niederlegt}. worden sind, 
  
beträgt die Steuervergütung 
  
   
Dieselbe kann vom Betrage von jedem Inhaber dieses 
Scheins gegen Abgabe des lezteren entweder bei einer beliebigen Hebestelle im deutschen Zollgebiet auf bei 
derselben zu entrichtende Zuckersteuer in Anrechnung gebracht, oder auch baar bei den Haupt-Steuer-Amt 
zu. (Ort) erhoben werden. Jedoch findet die Annahme des Scheins seitens der Steuer- 
stellen zur Anrechnung bezw. Einlösung nur innerhalb Jahresfrist, von dem auf die Ausfertigung folgenden 
Monat an gerechnet, statt. 
Ort ... den...  9. Dezember  . . 1886. . 
Firma der Direktivbehörde. 
(Schwarzstempel.) (Unterschrift.) 
  
Bahlungsbedingungen. 
1. Der Inhaber dieses Steuervergütungsscheins hat, wenn er die Vergütung baar zu erheben oder einer Reichsbankanstalt zur 
Gutschrift auf Girokonto zu überweisen beabsichtigt, die von ihm gewünschte Art der Realisirung des Scheins und den Tag 
der Erhebung bezw. der Ueberweisung mindestens -Zunk Tage vorher dem obengenannten Hauptamt anzumelden. 
2. Bei gleichzeitiger Einreichung mehrerer fälliger Steuervergütungsscheine ist dem genannten Hauptamt ein nach dem vor- 
geschriebenen Muster aufzustellendes Verzeichniß vorzulegen. 
 
	        
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