Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierzehnter Jahrgang. 1886. (14)

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* 
Register 
die bei der ............. zu.......... 
im Etatsjahr 18...................... 
ausgefertigten Steuervergütungsscheine für Zucker. 
—.—— 
N1 
Bemerkungen. 
1. Als Beläge zu diesem Register dienen: 
a) die Liquidationen der Hauptämter, auf Grund deren die Steuervergütungsscheine ausgefertigt sind (Spalten 3 
bis 5 des Registers) und 
b) die Nachweisungen, in welchen die Einlösung bezw. Anrechnung der Vergütungsscheine angezeigt ist (Spalten 16 
und 17 des Registers). 
2. Die Spalte 11 wird monatlich aufgerechnet und die Gesammtsumme für das Etatsjahr durch Wiederholung der Monats- 
summen festgestellt. 
3. Mit der Feststellung der Vergütungen und der Ausfertigung der Steuervergütungsscheine sind zwei sich einander kontrolirende 
Beamte zu beauftragen, welche zugleich für die richtige Ausfüllung der Spalten 1 bis 12 des Registers einzustehen haben. 
Die Spalten 13 bis 17 dürfen nur von einem Beamten ausgefüllt werden, welcher bei der Ausfertigung der Vergütungs- 
scheine nicht mitgewirkt hat.
	        
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