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Muster 2.
Einsendungstermine: Direktivbezire::
für die Hebestellen an das Hauptamt:
6. August 1886, Hauptamtsbezir:
für die Hauptämter an das Keiserliche statistische Amt:
12. August 1886. Hebebezirk:
Nachweisung
des
Bestandes an Zucker
in den
öffentlichen Niederlagen und den Privattransitlägern
unter amtlichem Mitverschluß
im (Hebebezirk) (auptamtsbezirt) Zu........·...................·.·..
am 31. Juli 1886.
Anleitung.
1. Ueber die in öffentlichen Niederlagen für unverzollte Gegenstände und in Privattransitlägern unter amtlichem Mitverschluß am
31. Juli 1886 vorhandenen Bestände an Zucker ist von den betreffenden Niederlageämtern auf Grund der Niederlageregister
eine Nachweisung in Gemäßheit des umstehenden Formulars aufzustellen. Es sind zuerst die öffentlichen, dann die Privat-
niederlagen, letztere unter Benennung des Inhabers, in der Art einzutragen, daß jede Niederlage auf einer besonderen Linie
nachgewiesen wird.
Die Zuckermengen sind nach dem Nettogewicht anzugeben. Sofern letzteres im Niederlageregister nicht angeschrieben
sein sollte, ist dasselbe durch Abzug der für die Verzollung geltenden Tara von dem Bruttogewicht zu ermitteln.
Siehe die Rückseite.
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