Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierzehnter Jahrgang. 1886. (14)

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Muster 2. 
Einsendungstermine: Direktivbezire:: 
für die Hebestellen an das Hauptamt: 
6. August 1886, Hauptamtsbezir: 
für die Hauptämter an das Keiserliche statistische Amt: 
12. August 1886. Hebebezirk: 
Nachweisung 
des 
Bestandes an Zucker 
in den 
öffentlichen Niederlagen und den Privattransitlägern 
unter amtlichem Mitverschluß 
  
  
im (Hebebezirk) (auptamtsbezirt) Zu........·...................·.·.. 
am 31. Juli 1886. 
Anleitung. 
1. Ueber die in öffentlichen Niederlagen für unverzollte Gegenstände und in Privattransitlägern unter amtlichem Mitverschluß am 
31. Juli 1886 vorhandenen Bestände an Zucker ist von den betreffenden Niederlageämtern auf Grund der Niederlageregister 
eine Nachweisung in Gemäßheit des umstehenden Formulars aufzustellen. Es sind zuerst die öffentlichen, dann die Privat- 
niederlagen, letztere unter Benennung des Inhabers, in der Art einzutragen, daß jede Niederlage auf einer besonderen Linie 
nachgewiesen wird. 
Die Zuckermengen sind nach dem Nettogewicht anzugeben. Sofern letzteres im Niederlageregister nicht angeschrieben 
sein sollte, ist dasselbe durch Abzug der für die Verzollung geltenden Tara von dem Bruttogewicht zu ermitteln. 
Siehe die Rückseite. 
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