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Central-Glatt
für das
Deutsche Reich.
Verausgegeben
Reichsamt des Innern.
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
XIV. Jahrgang. 6 4.
Berlin, Freitag, den 22. Januar 1886.
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Inhalt: 1. Zoll= und Steuer-Wesen: Erweiterung der Be- 3. Heimath= Wesen: Geschäfts-Uebersicht des Bundesamts für
fugnisse einer Steuerstellell .. Seite 15 das Heimathwesen für 185 16
2. Poft= und Telegraphen-Wesen: Ergänzung des §. 13 der
Post-Ordnung rücksichtlich der Drucksachen der B 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
genossenschaen Reichsgebite 19
1. Zoll= und Steuer-Wesen.
Das Königlich preußische Hauptsteueramt in Saarbrücken ist zur Erhebung der Reichsstempelabgabe von
Lotterieloosen und zur Abstempelung der letzteren (Tarifnummer 5 des Gesetzes, betreffend die Erhebung von
Reichsstempelabgaben, — R.-G.-Bl. für 1885 S. 179 —) ermächtigt worden.
2. Post= und Telegraphen-Wesen.
Auf Grund der Vorschrift im 8. 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Ok—
tober 1871 wird die Postordnung vom 8. März 1879,') wie folgt, abgeändert.
Im 8. 13, „Drucksachen“ betreffend, tritt im Absatz VII hinter den Worten „Es soll
jedoch gestattet sein“ am Schluß als neue Nummer 10 hin zu:
10. bei Drucksachen, welche von Berufsgenossenschaften oder deren Organen auf Grund des Unfall—
versicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 und der dasselbe ergänzenden Reichsgesetze abgesandt wer-
den und auf der Außenseite mit dem Namen der Berufsgenossenschaft bezeichnet sind, Zahlen
oder Namen handschriftlich oder auf mechanischem Wege einzutragen oder abzuändern, und den
Vordruck ganz oder theilweise zu durchstreichen.
Berlin, den 16. Januar 1886. Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Stephan.
/6 Central-Blatt S. 185.