Inhaltsverzeichnis : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

4)  Die  Bewerber  um  die  wieder  erledigte  katholische  Pfarrei  Beersbach,  Dekanats
Ellwangen,  welche  nach  richtig  gestellter  Berechnung  aus  eigenen  Gütern,  Zebenten  (298  fl.),
Grundgefällen  (38  fl.),  Capitalien,  Besoldungen  (24  fl.)  und  Gebühren  ein  beschreibungsmäßiges
  Einkommen  von  640  fl.  gewährt,  haben  ihre  Gesuche  binnen  vier  Wochen  bei  dem
katholischen  Kirchenrath  einzureichen.

5)  Die  Bewerber  um  die  mit  einem  Einkommen  von  700  fl.  verbundene  Hauptlehrstelle
  an  der  Realschule  in  Biberach,  deren  Lehrer  vorzugsweise  den  Unterricht  in  französischer
  Sprache  und  in  Geschichte  zu  übernehmen  hat,  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei
dem  K.  Studienrathe  vorschriftmäßig  zu  melden.

6)  Die  Bewerber  um  die  mit  einem  Einkommen  von  600  fl.  nebst  freier  Wohnung
verbundene  Reallehrstelle  in  Friedrichshafen  haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem
K.  Studienrathe  vorschriftmäßig  zu  melden.

unter  Beziehung  auf  die  Bekanntmachung  des  K.  Justiz-Ministerium  vom  8.  Nov.  v.  J.
wird  das  neunte  Stück  des  Reichs-Gesetz-Blattes  Fier  angeschlossen.

Am  8.  d.  M.  sind  die  Rechtserkenntnisse  vom  Monat  Oktober  v.  J.  ausgegeben  worden.

 

 

Gedruct  dei  G.  Hasselbrink.