188 Veterinärpolizei.
12) Dieselbe Strafe trifft auch Denjenigen, der weiß oder gegründete Ver—
muthung haben konnte, daß sein Hund oder Katze von einem tollen Thiere
gebissen ist, wenn er das gebissene Thier nicht sogleich tödtet, mit gehöriger
Vorsicht verscharrt und der Orts-Polizeibehörde Anzeige macht, ferner Denjenigen,
welcher, ohne Arzt zu sein, einen tollen Hund oder eine tolle Katze
oder einen von einem tollen Thiere gebissenen Hund oder Katze zu kuriren
versucht, endlich auch die Angehörigen eines von einem tollen Thier ge.
bissenen Menschen, sowie Diejenigen, welche es zuerst erfahren, daß ein
Mensch oder ein Hausthier von einem tollen Thier gebissen ist, wenn sie
nicht die Orts-Polizeibehörde und den nächsten Arzt oder Chirurg unverzüglich
davon in Kenntniß setzen.
13) Die Orts-Polizeibehörden sind befugt und verpflichtet, alle tollen oder der
Tollwuth verdächtigen Hunde oder Katzen, oder von der Tollwuth wirklich
befallenen anderen Hausthiere sofort tödten zu lassen.
(Verordn. d. Reg. z. Merseburg vom 2. Februar 1863, A.-Bl., S. 28.)
8 14. Die Tollwuth läßt sich in drei Grade eintheilen, und nach diesen
drei verschiedenen Graden sind auch die Merkmale und Kennzeichen, welche
der Wuth vorangehen oder sie begleiten, verschieden.
Erster Grad der Wuth oder Lennzeichen, welche der wirklichen Wuth vorangehen.
Ein Hund wird wegen eintretender Wuth verdächtig, wenn er von seiner gewöhnlichen
Freundlichkeit und Gefälligkeit etwas verliert, trauert, die Einsamkeit
sucht, das Essen versäumt oder nur beriecht und stehen läßt; wenn er lange nicht
säuft, auf den Ruf seines Herrn zwar noch horcht, ihn noch erkennt, mit dem
Schwanze gegen ihn wedelt, sich von ihm noch an den Ohren und am Schweife
anrühren, streicheln oder auf den Arm nehmen läßt; noch zur Jagd oder zum
Viehtreiben bewogen werden kann, aber Alles träge, mürrisch oder gezwungen thut;
wenn er gereizt wird, um sich beißt, wenn er überhaupt stiller wird und ohne zu
schlafen sich an dunkle Orte, gleichsam lichtscheu verkriecht und Denjenigen, der
ihn von da hervorlocken will, wenn er auch sein vormaliger Gönner wäre, angrunzt,
ohne jedoch zu bellen; wenn seine Augen trübe werden oder fließen; wenn
er Ohren und Schweif hängen läßt, und endlich sich sprungweise auf Alles hinwirft,
was ihm aufstößt oder angeboten wird.
Die oben erwähnten Fälle machen ohngefähr den ersten Grad der Wuth aus,
allein sie geben noch keine volle Gewißheit, daß dieselbe daraus entstehen werde,
weil auch andere Krankheiten, denen der Hund unterworfen ist, bei ihm ähnliche
Erscheinungen vorbringen können. Doch aber erregen sie begründeten Verdacht
der Wuth, besonders wenn mancherlei Nebenumstände diesen Verdacht unterstützen.
Wenn z. B. diese Zufälle sich in einer heißen Gegend, bei sehr trockenem Wetter,
einer sehr schmachtenden Hitze, oder bei einer sehr strengen Kälte ereignen, wenn
der Hund schlechte, faule Nahrungsmittel bekommen und es ihm außerdem noch
wohl am Trinken gefehlt hat, und endlich, wenn sonst eine Wahrscheinlichkeit obwaltet,
daß er von irgend einem tollen Hunde gebissen oder verletzt worden ist.
Man nennt diesen Grad der Wuth gewöhnlich die stille Wuth. Dieser erste
Zeitraum der Wuth ist nicht allemal von gleich langer Dauer, zuweilen währt er
nur eine kurze Zeit von 12—24 Stunden, zuweilen länger.
Zweiter Grad der Wuth.
In dem zweiten Grade der Wuth nehmen die erstgedachten Zufälle geschwind
zu. Der Hund hört wenig oder Nichts, es mag ihn rufen, wer da will; die Wuth