Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

  
Bezeichnung der Stellen. 
247 
  
  
Angabe 
bei den für Militär— 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
5. Taubstummenanstalten zu Dresden, Leipzig und 
Plauen bei Dresden: 
Wirthschaftsinspektor, 
Hausverwalter, 
Aufseher. 
6. Polytechnikum zu Dresden: 
Büreaubeamte. 
VI. 
Landgerichte, Staatsanwaltschaften bei den Land- 
gerichten und Amtsgerichte: 
Remunerirte (d. i. mit Expedientenarbeiten 
betraute) Kopisten, 
Expedienten zweiter Klasse (Gerichtsschreiber- 
gehülfen, Kassen= und Buchführerassistenten, 
Registranden= und Listenführer, sowie 
sonstige Registraturbeamte), 
Gerichtsvollzieher, 
Arresthausinspektoren, 
Gefangenoberaufseher, 
Gefangenaufseher, 
himoesster 
Botenmeister, 
Dienergehülfen, einschließlich der Gerichts- 
vollziehergehülfen. 
VII. 
1. Staatsschuldenverwaltung: 
Kanzlisten, soweit dieselben nicht unter J. 
fallen, 
Kalkulatoren. 
Land= Landeskultur= und Altersrentenbankverwal- 
ung: 
soweit dieselben nicht unter 
Kanzlisten, 1 4P 
I. fallen, 
Hülfskanzlisten, 
Kalkulatoren. 
3. Lotterieverwaltung: 
* Expedienten, 
»Assistenten bei der Darlehnskasse. 
Verwaltung der indirekten Steuern: 
Plombeure, 
4. 
Grenzaufseher, 
*Thor-= und Bahnhofskontroleure, 
vLegitimationsscheinausfertiger, 
Zoll= und Steuerrezeptoren, 
* Steueraufseher, 
*Nebenzolleinnehmer 1. und 2. Klasse, 
'Untersteuereinnehmer, 
WAssistenten bei Hauptämtern, Nebenzollämtern 
und Untersteuerämtern, 
*Büreauassistenten bei der Zoll= und Steuer- 
direktion. 
  
zur Hälfte. 
Justizministerium. 
zur Hälfte. 
  
TEinanzministerium. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
1 zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
  
  
  
  
Direktion des Polytechnikums. 
An das Justizministerium, 
mit Ausnahme der Diener- 
gehülfenstellen. 
  
Landtagsausschuß zur Ver- 
waltung der Staatsschulden. 
Finanzministerium. 
Finanzministerium. 
Die Hauptzoll-- und Haupt- 
steuerämter. 
Finanzministerium. 
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.