— 305 —
Bezeichnung
Altersgrenze, der Verwaltungsbehörde, an
Bezeichnung Bezeichnung bis zu welcher welche die Bewerbungen zu
der der Stellen, welche vorzugs= Militär=anwärter richten sind, soweit nicht in Bemerkungen.
weise mit Militäranwärtern, berücksichtigt | den Vakanzanmeldungen
Eisenbahn. zu besetzen sind. werden andere Anstellungsbehörden
müssen. ausdrücklich bezeichnet
werden.
XIV. Fürstenthum Schwarzburg–Rudolstadt.
Saal=Eisenbahn. Wiegemeister, Hülfswärter, | 35 Jahre. Direktion der Saal=Eisenbahn=Bahnwärter,
Weichen= gesellschaft zu Jena.
steller, Zugbegleitungspersonal.
XV. Fürstenthum Waldeck.
Rhene–Diemelthal=Eisenbahn.
Subaltern= und Unterbeamte. 40 Jahre.
Vorstand der Rhene – Diemelthal
= Eisenbahngesellschaft
zu Siegen.
Bei Besetzung sind
die für den Staatseisenbahndienst
in
dieser Beziehung
gültigen Vorschriften
in Anwendung
zu
bringen.
XVI. Fürstenthum Reuß jüngerer Linie.
Weimar–Geraer Eisenbahn. Schaffner, Bremser, Bahn= | Eine Alters= | Direktion der Weimar–Geraer
wärter, Weichensteller. grenze ist nicht | Eisenbahngesellschaft zu
festgesetzt. Weimar.
XVII. Freie und Hansestadt Lübeck.
1. Eutin – Lübecker Eisenbahn (bezüglich
des im lübeckischen Gebiete
stationirten Personals).
Nach einer Vereinbarung
mit der
Großherzoglich
oldenburgischen
Regierung vom
Oktober 1884 sind
die nehenverzeichneten
Stellen in
eine Bekanntmachung
des
35 Jahre. Verwaltungsrath der Eutin–
Lübecker Eisenbahngesellschaft
zu Lübeck.
Stationsverwalter, Stationsassistenten,
Brückenwärter,
Weichensteller, Bahnwärter.
machung des
Großherzoglich
oldenburgischen
Staatsministeriums
mit aufgenommen,
und zwar
mit dem Zusatze:
zu zwei Dritttheilen
den Militäranwärtern.
vorbehalten.
2. Lübeck – Büchener Eisenbahn für 35 =die
Zweigbahn Lübeck – Travemünde.
Bahnhofsvorsteher in Travemünde,
Telegraphisten,
Weichensteller, Bahnwärter,
Schaffner, Nachtwächter.
Direktion der Lübeck–Büchener
Eisenbahngesellschaft zu
Lübeck.
51