Full text : Der König Friedrich II. von Preussen und die deutsche Nation.

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sie  so  viele  Mühe  mit  dem  Entwurfe  haben.1)  „Ich  hoffe  aber,“  sagt
er,  daß  Sie  durch  den  Nutzen,  den  Sie  stiften,  und  durch  die  Ehre
ein  so  herrliches  Werk  vollendet  zu  haben,  eine  Ehre,  die  Ihnen  Niemand
  rauben  wird,  reichlich  belohnt  werden  sollen.“  Auch  an
anderen  Belohnungen  fehlt  es  nicht.  Die  Regisseure  hatten  sich
jeder  15,000  Thaler  jährlich  bedungen.  Der  König,  der  seinen
Ministern  jährlich  je  4000  Thaler  gab,  vermehrte  jene  Summe  durch
bedeutende  Geschenke.  Mirabeau  warf  später  dem  de  la  Haye  vor,
der  zuletzt  allein  übrig  blieb,  er  habe  in  den  20  Jahren  beinahe
eine  halbe  Million  Rthlr.  gezogen.  De  la  Haye  bewies,  es  seien
nur  400,000  Thaler  gewesen,  und  zwar  alle  durch  Schenkung  des
Königs  erworben.

Der  König  arbeitete  unmittelbar  mit  den  Generalregisseurs
und  bewies  ihnen  ein  völliges  Vertrauen.  Hatte  er  ihre  Vorschläge
  genehmigt:  so  führten  sie  dieselben  aus  ohne  alle  Einmischung
Anderer.  Das  Militär  stand  ihnen  zur  Verfügung,  und  sie  bedurften
  desselben,  da  Aufläufe  häufig  waren.  Alle  Unterbediente
wurden  von  den  Generalregisseurs  angestellt,  und  standen  nur
unter  ihrem  Befehle.  Man  hat  sich  lebhaft  mit  der  Frage  beschäftigt,
  ob  der  König  habe  1500,  3000,  5000  Franzosen  kommen
lassen,  oder  weniger.  Was  thut  es  zur  Sache,  wenn  es  auch  nur
500  gewesen  sind?  Alle  oberen  Stellen  waren  mit  Franzosen  besetzt.
  Man  könne  auch  Einheimische  brauchen,  sagt  der  König,  2)
besonders  wenn  die  Fremden  nicht  geschickter  sind.  Unter  gleichen
Verhältnissen  also  hatten  die  Franzosen  immer  den  Vorzug.  Sobald
  diese  Menschen  sich  Vermögen  erworben,  kehrten  sie  nach  Frankreich
  zurück;  denn  es  war  ausdrückliche  Bedingung,  daß  von  allen
Geldern,  die  sie  während  ihres  Dienstes  nach  Frankreich  schickten  oder
später  mitnahmen,  kein  Abzug  irgend  welcher  Art  stattfinden  dürfe.“)

1)  Preuß:  Urkundenbuch  III.  12.  nr.  3.  —  2)  a.  a.  O.  S.  15.  ur.  10.
—  3)  Dohm  1V.  518.